Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sollen eine "Sozial"-Versicherung sein? Schön für die vergleichsweise wenigen tatsächlichen Landwirte, die mit der Landwirtschaft ernsthaft ihren Lebensunterhalt verdienen und ihren Beruf ausüben. (Falls sie tatsächlich jemals Leistungen erhalten ...) Aber reine "Abzocke" (?) gegenüber allen anderen, die teilweise horrende Beiträge zahlen müssen ohne große Chance, dieselben "Leistungen" wie Berufs-Landwirte überhaupt jemals in Anspruch nehmen zu können. Wer keinen Beruf in der Landwirtschaft ausübt, kann auch nur selten "Arbeitsunfähigkeit" durch einen "Betriebsunfall" erleiden. Wer seinen Lebensunterhalt nicht damit verdient, wird häufig genug von Leistungen ausgeschlossen - sowohl nach Satzungen als auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Wem also nützt solch eine "Versicherung"? Konkret und realiter nur wenigen Berufs-Landwirten und der Verwaltung und den Bediensteten dieser Genossenschaften ...
Dafür sind diese Genossenschaften aber in ihrem sprachlichen Umgang und in ihren vermeintlich "gesetzlichen" Forderungen ganz schön überheblich. Da halten sich doch Bedienstete ernsthaft für einem Rechtsanwalt vergleichbare Genossen und verlangen für sich die Anwendung der Rechtsanwaltsgebührenordnung ... Chapeau!
Druck ausüben von oben herab, Drohungen aussprechen und auf den großen Rettungsschirm der Sozialgerichtsbarkeit vertrauen ist einfach.
Wohin treibt der Rechtsstaat?
Ich persönlich habe nur wenige konkrete Erfahrungen gemacht in den deutschen Landen von Baden Württemberg und Bayern. Sollte es woanders anders sein?
Dabei haben sie (die Versicherungen) die gesetzliche Verpflichtung, vor jedweder Maßnahme ihren INFORMATIONSPFLICHTEN und ihren BERATUNGSPFLICHTEN nachzukommen. Sie haben die Bürger umfassend und zutreffend zu informieren über die gesetzlichen Grundlagen. Sie haben die Bürger zu informieren über alle Möglichkeiten der UMGEHUNG, VERMEIDUNG und REDUZIERUNG von Beiträgen und Kosten. Sie haben die Sachverhalte umfassend zu ermitteln und Gesetze und Fakten korrekt anzuwenden - BEVOR sie "Bescheide" in die Welt setzen.
Ich verweise auf den Unterpunkt "Landw Berufsgenoss" im Hauptmenu. Wer sich für juristische Rechtssätze interessiert, kann dort weiterlesen.