Eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats in Niederösterreich verursacht Stürme der Entrüstung bei Hundebesitzern: Demnach dürfen Jäger auch auf Hunde schießen, die nicht wildern. Es reicht, wenn ein Vierbeiner ohne Leine läuft und sich mehr als 100 Meter von seinem Halter entfernt. Selbst Jäger kritisieren den Beschluss.
"Ich halte das für übertrieben. Es ist auch Jägern schon passiert, dass der eigene Hund abhaut und herumstreift. Ein Abschuss kann nur das allerletzte Mittel sein", so Sepp Brandmayr, geschäftsführender Landesjägermeister, zur Österreichischen Hundezeitung . Der Unabhängige Verwaltungssenat dagegen begründet seine Entscheidung damit, dass ein Hund, der sich der "Einwirkung des Halters entzogen" hat, eine "Gefahr für die Jagd" darstelle.
Risiko: Abschuss und Verwaltungsstrafe
Die Einschätzung, ob sich ein Vierbeiner im Wald tatsächlich der Kontrolle des Besitzers entzogen hat, wird dem Jäger überlassen. Abgesehen vom Tod des geliebten Haustieres riskieren Hundehalter, die ihren Vierbeiner im Jagdrevier ableinen, auch noch eine Verwaltungsstrafe.