Rechtsanwalt  click  Infos 

   Siegfried M. Schwarz  

   Johlers 1 88353 Kißlegg

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Auszug aus UNO Resolution 45/120 

vom 14.12.1990

Grundprinzipien betr. Rechtsanwälte 

 

UN MIGRATIONSPAKT 

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UN MIGRATIONSPAKT in deutscher Sprache 

Link im Presseartikel

Europäische Menschenrechtskonvention.pdf
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In Deutschland gilt das:
Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland.p
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NICHT nationales, sondern EU Recht:
Charta der Grundrechte der Europäischen
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siehe Update 3.5.19 auf der weiteren Menuseite zur Amtshaftung gegen BW

Berufungsurteil OLG Stuttgart 4 U 235/13

rechtskräftig    -  24.09.2014 - 

Zur allgemeinen Einordnung des zivilgerichtlichen Berufungsurteils in den Verfahrenskontext und Urteil als PDF-Datei mit Tenor usw. siehe die Unterseite Amtshaftung unter dem Aktenzeichen des verwaltungsgerichtlichen Grundsatz-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts  7 C 5.11

 

K L I C K   H I E R

 

und    H I E R  

Grundsätze zur Amtshaftung aus dem Urteil des OLG Stuttgart :

1.) rechtswidrige Amtspflichtverletzung:

2.) Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit):

3. 4.) Kausalität; 5. Kein rechtmäßiges Alternativverhalten - Rechtsprechung:

5.) Kein rechtmäßiges Alternativverhalten konkrete Anwendung:

6.) Nichteinlegung von Rechtsmitteln

§ 839 Abs 3 BGB - allgemeine Vorgaben

Anwendung auf konkreten Sachverhalt

7.) Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit

§ 839 Abs 1 S. 2 BGB

8.) Schuldhafte Amtspflichtverletzung (S. 14). Es steht bindend fest, dass die für BW handelnden Mitarbeiter des Landratsamtes eine rechtswidrige Amtspflichtverletzung begangen haben. (S. 15). Die Missachtung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG, auf den der Bürger einen substantiellen Anspruch hat, ist grob rechtswidrig (S. 15).

9.) Die Mitarbeiter des Landratsamtes haben fahrlässig ihre Amtspflichten verletzt, wobei für den damaligen Leiter des Rechtsamtes sogar von einem vorsätzlichen Verhalten auszugehen ist (S. 16). Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Amtsträger vorsätzlich, wenn er sich bewusst über die verletzte Amtspflicht hinwegsetzt.

Wer trotz eines bereits angekündigten Rechtsbehelfs vorsätzlich die eigentlich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten vereitelt, indem er das gebotene förmliche Verwaltungsverfahren und den Erlass eines Verwaltungsakts unterlässt, kann nicht geltend machen, dass es (auch) einen rechtmäßigen Weg gegeben hätte (S. 25/26)... Vom Landratsamt wurde der "einfache Weg" beschritten, um einen Antrag nach § 80 Abs 5 VwGO zu umgehen (Mail des Leiters des Rechtsamtes vom 12.04.2006). (S. 26)

10.) Das Land Baden Württemberg hat durch eine unvollständige Akteneinsicht die Geltendmachung effektiven Rechtsschutzes vereitelt. (S. 31)