Update 07.05.2015
Die Staatsanwaltschaft RV hat mit Schreiben vom 21.01.2015 bestätigt, dass kein Versuch gemacht wurde, die Einsteller des Videos zu ermitteln.
Das geltende Telemediengesetz wurde von ihr weder erwähnt noch angewandt.
Die Staatsanwaltschaft RV teilte ferner mit, dass noch „eine Zeugenvernehmung ausstehe“.
Eine weitere Reaktion der Staatsanwaltschaft liegt bislang nicht vor.
Update 05.01.2015.
Nach Korrespondenz mit dem Polizeipräsidenten (PP) Konstanz, dem Landeskriminalamt (LKA) BW, dem Innenminister BW und der Staatsanwaltschaft (StA) Ravensburg hat der PP mit Schreiben vom 18.12.2014 (Az: R 2-0300.8/97/14) mitgeteilt, in der 47. KW (Mitte November) sei der Vorgang an die StA zum Aktenzeichen 33 UJs 2540/14 abgegeben worden. Zitat: "Weitere Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft seither nicht beauftragt."
Die Ermittlungen schlafen, wie wir alle seit langem vermuten. ...
Das ursprüngliche Video sei am "02.09.2014" angeblich "auf Facebook eingestellt" worden. Wie die Polizei dies festgestellt haben will, hat der PP nicht erklärt. Zwei Sätze später gibt er an, die Ermittlung sei "nicht möglich" gewesen, weil (Zitat:) "Der Server befindet sich in den Vereinigten Staaten von Amerika."
Das Video sei "am 07.09.2014 in mehreren Bad Waldseer Facebook-Gruppen geteilt" worden. Am 07.09.2014 sei beim Polizeiposten Bad Waldsee auch Anzeige erstattet worden wegen der auf Video dargestellten Katzentötung. Daraus resultiere, dass anfangs das Polizeirevier Weingarten angegeben worden sei, weil Bad Waldsee dazu gehöre. Die Ermittlungen seien "alsbald" federführend dem PHK Stemmer aus Ravensburg übertragen worden, weil es sich um einen "äußerst erfahrenen und engagierten Ermittlungsbeamten" handele.
Das "Teilen" des Videos auf Facebook habe die Ermittlung des Erstellers des Videos bzw. der Person des "Einstellers" unmöglich gemacht. Zitat: "Es war bereits zu oft geteilt und der Server befindet sich in den Vereinigten Staaten von Amerika."
Ich erspare mir einen Kommentar.
Dass den schriftlich gegebenen und damit nachweisbaren konkreten Hinweisen z.B. auf BLAUE (!) Silos vor Ort überhaupt nachgegangen worden sei, hat der PP nicht mitgeteilt.
Er hat auch nicht mitgeteilt, dass man den Hinweisen auf Facebook nachgegangen sei, in denen mehrere Personen unter weiterhin existenten Profilen öffentlich angegeben hatten, beteiligte Personen persönlich zu kennen und/oder Stimmern erkannt zu haben.
Ich habe daher heute die Staatsanwaltschaft angeschrieben und Akteneinsicht beantragt.
UPDATE 15.12.2014
Per Mail wurden dem PP Konstanz am 15.12.2014 zahlreiche konkrete Anschriften aus dem infrage kommenden Umfeld von Betrieben mit
b l a u e n Silos mitgeteilt.
Am 14.11.2014 habe ich bei Polizei/
Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen „unbekannt“ erstattet wegen aller möglicherweise in Betracht kommender Straftatbestände,
u.a. § 17 TierSchG, § 184 a StGB (§ 11 Abs 3 StGB), § 129 StGB, § 303 StGB, ggf. § 223 StGB und § 225 StGB u.a. und vorsorglich Strafantrag gestellt für alle sich ergebenden Fälle.
Ferner habe ich um Gewährung von Akteneinsicht in die vollständigen Ermittlungsakten unmittelbar vor Abschluss der Ermittlungen gebeten.
Gewalttaten gegenüber Tieren werden schon lange als Anzeichen für eine gefährliche psychische Störung angesehen, die sich nicht alleine auf Tiere beschränkt.
«Jeder, der sich einmal daran gewöhnt hat, das Leben irgendeines Lebewesens als wertlos zu betrachten, läuft Gefahr, ebenfalls zu der Idee zu gelangen, dass
menschliches Leben wertlos ist», schrieb der Humanist Albert Schweitzer.
«Mörder ... fangen oft damit an, dass sie als Kinder Tiere quälen und umbringen», so Robert K. Ressler, der für das FBI Profile über Serienmörder erstellte.
Studien haben mittlerweile Soziologen, Gesetzgeber und Gerichte davon überzeugt, dass Gewalttaten gegen Tiere unsere besondere Aufmerksamkeit verlangen. Sie können erstes Anzeichen für eine
gewalttätige Pathologie sein, die auch vor Gewalt gegen Menschen nicht haltmacht.
Tiermissbrauch ist nicht nur Ergebnis eines geringen Persönlichkeitsfehlers beim Tierquäler, sondern vielmehr Symptom einer tiefen mentalen Störung. Forschungen in
der Psychologie und der Kriminologie zeigen, dass Menschen, die Gewalttaten an Tieren ausüben, es oftmals nicht dabei belassen; viele von ihnen machen am Mitmenschen
weiter.
Eine von der Northeastern University und der Tierschutzorganisation SPCA in Massachusetts durchgeführte Studie ergab, dass Menschen, die Tiere quälen, fünfmal
wahrscheinlicher Gewalttaten an Menschen verüben können.
Nur allzu oft wird Tierquälerei als Kinderstreich angesehen und mit dem alten
Sprichwort «Jungs sind nun mal so» abgetan.
Es ist jedoch fahrlässig, Statistiken zu ignorieren, die zeigen, dass Kinder, die Tiere verletzen, sich auf einem gefährlichen Weg befinden, der sich noch
verschlimmern könnte, wenn nicht eingegriffen wird.
«Psychiater und Ermittler beobachten seit Jahren, dass auffällig viele Mörder, Vergewaltiger und Totschläger in ihrer Jugend Tiere gequält haben. Amerikanische Forscher ermitteln bei Sexualstraftätern einen Anteil von fast 70% Tierquälern ... Offenbar ist Tierquälerei ein Warnzeichen ...», so der «Spiegel» schon im August 2005
09.09.2014 | 15:48 Uhr
Landkreis Ravensburg (ots) - Einen regelrechten Shitstorm verursacht das vergangene Woche von einer unbekannten Person ins Internet eingestellte Video, das mehrere junge Männer in einem leeren Rundsilo zeigt, die mit Schaufeln auf eine Katze einschlagen und diese zu Tode quälen. Nachdem in den sozialen Netzwerken bereits Namen, Bilder und Adressen mutmaßlicher Beteiligter sowie Hetzkampagnen gegen die vermeintlichen Täter kursieren, weist die Polizei darauf hin, dass in dieser Angelegenheit bereits mit Hochdruck ermittelt wird. Allerdings ist bislang weder die Tatzeit noch der Tatort bekannt. Auch gibt es bislang keinen konkreten Verdacht gegen bestimmte Personen. Es ist aus der Vergangenheit hinreichend bekannt, was derartige Hetzkampagnen mit ungesicherten und nicht belastbaren Informationen anrichten können, die unreflektiert weiterverbreitet werden. Die Strafverfolgungsbehörden werden alles Notwendige tun und den bisherigen Hinweisen nachgehen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Hetzkampagnen und die Belastung von Unschuldigen tragen hierzu jedoch nicht bei. Nach der Auswertung des Videos geht die Polizei davon aus, dass der Rundbehälter einen Durchmesser von 10 bis 12 Metern hat. Das Besondere an dem Rundsilo ist die auffällig blaue Innenbeschichtung. Personen, die Hinweise zum Standort dieses Behälters sowie zu möglichen Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Weingarten, Tel. 0751-803-6666, in Verbindung zu setzen.
Sauter Tel. 07531-995-1010 Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
K L I C K H I E R
Zum Vergrößern das Schreiben einfach anklicken:
Am 30.10.2014 veröffentlicht die Schwäbische Zeitung unter Lokales „Bad Waldsee“ Äußerungen eines Herrn „Markus Sauter vom Polizeipräsidium Konstanz“. Es habe Hinweise gegeben, „wenn auch nicht sehr viele“. Diese seien „überprüft“ worden. Zitat des Herrn Sauter in der SZon: „Aber es war leider nichts Brauchbares dabei“.
Von einem Link auf den Artikel in der SZon vom 30.10.2014, aktualisiert um 19:06, Verfasser Kara Ballarin, wird Abstand genommen, da die SZon den Abschluss eines Abonnements zur Voraussetzung der Lesbarkeit des Artikels macht. Der Artikel wurde gesichert.
Am 30.10.2014 veröffentlicht auch das Wochenblatt Oberschwaben unter der Überschrift „Kein Heli gegen Katzenkiller“ einen Artikel unter Berufung auf denselben „Polizeisprecher Markus Sauter“. Dieser soll der Presse gegenüber die Erklärung abgegeben haben, es handele sich angeblich um „eine Sachbeschädigung“. (Auf die tatsächliche Rechtslage wurde eingangs bereits hingewiesen unter Nennung einiger Paragraphen).
Zitat: „Natürlich wird nicht jede Aktion genehmigt, die möglich wäre, um weiter zu kommen.“ Der Polizei seien „die Hände gebunden“. Zynisch: „Sie dürfen sich das nicht so vorstellen, dass jetzt der Polizeihubschrauber aufsteigt und alle Silos in der Gegend abfliegt.“
Der Bericht der SZon schließt mit der Frage:
„Glaubt er an eine Aufklärung des Falls?“ und der unmissverständlichen Antwort:
„NEIN!“
Diesseits wurden der Polizei Hersteller und Vertriebsfirma des Silos in Deutschland k o n k r e t und namentlich incl. Hinweis auf Internetrepräsentanz benannt.
Die Polizei wurde informiert, dass mangels polizeilicher Aktion die Vertriebsfirma durch mich um Überprüfung des Videos im Hinblick auf den Silo gebeten wurde.
Die Polizei wurde auch von deren Antwort umgehend informiert:
Hersteller, ungefährer Lieferzeitraum und Vertriebsfirma bestätigt.
Für Rückfragen konkrete Alternativfirmen nebst Videos im Internet benannt.
Der Polizei wurden durch mich Fotos und Internetinformationen zugänglich gemacht, aus denen sich exakte Informationen zu Bauart, Dimension, Material und Preis des Güllesilos ersehen lassen. Die Angaben wurden bestätigt:
Der Silo wurde möglicherweise schon vor 1990 geliefert. Die ursprüngliche Vertriebsfirma R. soll 1993 Insolvenz gemacht haben. Gerichtsakten und insbesondere Insolvenzverwaltung und Unterlagen könnte die Polizei unschwer kontaktieren und auswerten.
Zum Standort des Silos können auch folgende Ämter, u.a. der Landratsämter Ravensburg, Sigmaringen und Biberach, der Polizei zugängliche Angaben machen:
1). Bauämter der Landkreise wegen der erforderlichen Baugenehmigung
2.) Umweltämter der Landkreise wegen der erforderlichen Umwelt-Genehmigungen und/oder Auflagen und der dort vorliegenden minutiösen Luftbilder und amtlichen Karten (“Orth”-Fotos)
3). Landwirtschaftsämter wegen der Kontrolle von Zuschüssen und Bewirtschaftungsplänen usw. nebst amtlichen Plänen ähnlich Umweltamt
4.) Bauernverband
5.) landwirtschaftlicher Maschinenring (Arbeitskräfte, Zusatzmaterialien, Versicherungen)
6.) landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die insbesondere wegen der erhöhten Risiken u.a. auch Betriebsbesichtigungen in den Akten führt
Von der bestätigten Art der blau glasemaillierten Stahl Güllesilos in diesen Dimensionen gibt es im Umkreis der Polizei Ravensburg –Weingarten nicht viele. Die Rede ist von insgesamt weit unter 10 – aber nicht unbedingt und/oder nicht nur im Bereich Ravensburg.
Fotos zum Vergrößern anklicken
Der glasemaillierte Güllesilo kann auch wieder befüllt worden sein.
Das Biild stammt von http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/02/G%C3%BClle_in_einem_G%C3%BCllesilo.jpg
Zum Vergrößern Bild anklicken.
Die Polizei hätte die Öffentlichkeit darauf hinweisen müssen, dass der Silo offenbar auf der Nordseite durch Sonneneinwirkung von Süden ausgebleicht und/oder möglicherweise auch repariert worden ist.
Zum Vergrößern der Bilder auf eins der Photos klicken , dann Pfeile
Lebendfalle für Iltis, Marder, Katzen.
Auf dieses Holzkästchen habe ich seit vielen Wochen vergeblich hingewiesen. Im Internet finden sich Bauanleitungen. Klick hier.
Die im Silo getötete Katze wurde also schon vorher beim Fangen, beim Transport in der Falle und durch Hineinwerfen in den Silo aus mindestens 4,50 Meter Höhe verletzt und gequält.
Für die Fangjagd mit Fallen ist der deutsche
J A G D S C H E I N e r f o r d e r l i c h.
Die Landratsämter verfügen über die Personalien der Jagscheininhaber und der Personen mit Ausnahmegenehmigung.
Verstöße sind zu verfolgen.
G. )
Schon mal das Video und die Tonaufnahmen unter folgendem Gesichtspunkt untersucht?
K L I C K H I E R Das nennt man Drogen
Nicht erkannt? Nicht ermittelt? Nicht bekannt? Gibt's nicht?
Die infragekommenden Schulen der fraglichen Region mal gefragt?