Rechtsanwalt  click  Infos 

   Siegfried M. Schwarz  

   Johlers 1 88353 Kißlegg

   click    "Johlerhof"     

Auszug aus UNO Resolution 45/120 

vom 14.12.1990

Grundprinzipien betr. Rechtsanwälte 

 

UN MIGRATIONSPAKT 

VOLLSTÄNDIGER TEXT

auf DEUTSCH

hier klicken

UN MIGRATIONSPAKT in deutscher Sprache 

Link im Presseartikel

Europäische Menschenrechtskonvention.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.7 MB
In Deutschland gilt das:
Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland.p
Adobe Acrobat Dokument 190.0 KB
NICHT nationales, sondern EU Recht:
Charta der Grundrechte der Europäischen
Adobe Acrobat Dokument 762.8 KB

Updates 02.03.2016 und 11.11.2016

 

siehe Unterseite Wolfsspitze/Keeshond

Update 26.05.2014

Herr B. W., Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland, hat durch 2 Instanzen Klage geführt gegen Rechtsanwalt Schwarz mit den Anträgen, weite Teile dieser Webseite zu löschen.

Durch Urteil vom 21. Mai 2014 hat die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht Stuttgart, die Klage des Herrn B. W. abgewiesen und seine Berufung zurückgewiesen.

Der Streitwert beträgt 18.500 €. Herr B. W. trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen: LG RV, OLG Stuttgart

 

Ausgenommen wurden 3 (drei) Sätze, die im Tenor des Berufungsurteils wörtlich zitiert sind. 

 

Die 3 (drei) Sätze sind auf der Webseite gelöscht.

 

Im nachfolgend aufrufbaren Berufungsurteil ist dieser Teil des Urteilstenors ausgeklammert, um die 3 (drei) Sätze - dem Antrag des Herrn W. entsprechend - nicht zu veröffentlichen.

 

 

Das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bezieht sich in weiten Teilen ausdrücklich auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ravensburg.

Auch dieses Urteil ist daher nachfolgend vollinhaltlich ebenfalls als Pdf-Datei zugänglich.

Berufungsurteil B. W. gegen RA Schwarz

B. W. ./. Rechtsanwalt Schwarz wegen Antrag auf Löschung der Webseite Auszug Berufungsurteil Oberlandesgericht Stuttgart 21. Mai 2014 Aktenzeichen 4 U 16/14
Auszug Berufungsurteil Wiedergabe der Anträge des Herrn B. W. und Begründung der Zurückweisung der Anträge mit Rechtsprechungsnachweisen
Willert Berufung gegen Schwarz OLG Stutt
Adobe Acrobat Dokument 14.1 MB

Auszüge aus dem Urteil des OLG Stuttgart s. Unterseite WELPENHANDEL Forts.

I. Instanz LG RV B.W. gegen RA Schwarz

B. W. (Kläger) gegen Rechtsanwalt Schwarz (Beklagter) Landgericht Ravensburg
Urteil vom 21. Oktober 2013
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger (B. W.) trägt die Kosten des Rechtsstreits. Streitwert; 18.000,00 Euro - insgesamt 20 Seiten
Bernd Willert gegen Rechtsanwalt Schwarz
Adobe Acrobat Dokument 5.2 MB

Wolfsspitze Keeshond vom Elbauenland

Alice + Arwen A-Wurf "Auslesezucht"

Was waren doch gleich die Symptome einer gewissen Erbkrankheit?

Bestätigung mittel- bis hochgradiger HD :

Tierärztlicher Bericht per Mail vom 07. November 2016 über Arwen vom Elbauenland (Tippfehler Arven)
Bestätigung mittel- bis hochgradiger HD (Stufen D bis E)
Arwen HD.pdf
Adobe Acrobat Dokument 262.1 KB

Mgr HD = mittelgradige HD  =  D  Grad  FCI hgr  HD = hochgradige HD   =  E  Grad FCI

Zum Vergrößern auf die Textfelder klicken:

Film von 3 Sat vom 12.09.2013 Mediathek

"Der Rasse-Wahn und seine Folgen"

VdH Richter Peter Machetanz: "Kann nicht sagen, ob Hunde gesund sind"

Peter Machetanz bei 11:00 des Videos:

 

 k l i c k    h i e r   zur Mediathek 3 Sat

 

 

 

 

Herr Peter Machetanz ist lt. Webseite des VdH „Richter“ über  

a l l e  VdH-Rassen und „Präsident“ des VdH-Vereins für deutsche Spitze. Er ist damit wesentlich und verantwortlich an der Entwicklung der "Rasse"-Hunde beteiligt. (siehe den vorstehenden Film auf 3 Sat vom 12.09.2013    a b   ca      9:11)

 

Zu seinen   f e h l e n d e n   tiermedizinischen Kenntnissen Zitat:

 

Ich bin kein Mediziner!  Ich kann nicht exakt sagen,

ob die Hunde gesund sind. (...)   

 

 

siehe den Film von 3 Sat bei ca 11

 

Die  unter  s e i n e r   "Präsidentschaft"  des  Vereins  für deutsche Spitze  zu beobachtende 

 

Miniaturisierung

 

von    Kleinspitzen   (und anderen Rassen)   wird im ursprünglichen Film von 3Sat  gleichfalls erwähnt.

 

 

Hüftgelenksdysplasie Wissenschaft 12:10

 

Der sehenswerte Film enthält ferner Stellungnahmen von Psychologen, Tierärzten, Wissenschaftlern u.a. auch zur

 

gebotenen   (und möglichen)   Reduzierung

genetischer  ERBKRANKHEITEN  wie  Hüftgelenksdysplasie 

 

(siehe den vorstehenden Teil des Films  u.a.  ab 9:45  und  noch weiter hinten  

 

VdH Kranker Rassehund - Qualzucht

weiterer eindrucksvoller Film 2014 zu Qualzuchten

Tierärzte, Wissenschaftler, Genetik :

Verein für deutsche Spitze seriös?

VdH-Verein für deutsche Spitze unkorrekte Einberufung und Durchführung einer Generalversammlung - Folgen:

Wahlen und Beschlüsse unwirksam

Frage des Vorstandes hängt monatelang im Raum

Herr M. beklagt sich in der Vereinszeitschrift gar über die Forderung legaler Vorgehensweise.

Wozu braucht dieser Verein eine Satzung?

Diesen Verein in seiner Gesamtheit kann man nur beglückwünschen. Er braucht wirklich keine Satzung. Die müßte er ja einhalten. Aber wer will das schon?

Update 24.01.2014

Das OLG Köln hat im Januar 2014 die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln zum Vorstand des Vereins aufgehoben.

Danach ist der "alte" Vorstand (bei dem es ja bekanntlich bereits Rücktritte gegeben hatte), weiterhin im Amt.

Die durch diesen Vorstand fehlerhaft einberufene und fehlerhaft durchgeführte Generalversammlung hat demzufolge vielen Mitgliedern des Vereins einen nicht unbeträchtlichen Schaden zugefügt, zumal Generalversammlungen hohe Kosten verursachen und die Verantwortlichkeiten über Monate hinweg aufgrund sich widersprechender gerichtlicher Entscheidungen durch Kölner Gerichte im Raum hingen.

weiter unten unter 4.):

Lt. § 19 Abs 6 der Satzung des Vereins für deutsche Spitze legen die einzelnen Hauptvorstandsmitglieder zwangsweise zu jeder ordentlichen Generalversammlung ihre Ämter nieder und erklären  gegenüber der Generalversammlung ihren
R ü c k t r i t t
 
- einmal unterstellt, sie halten sich an die eigene Satzung -

Zitat: "Einmal unterstellt, sie halten sich an die eigene Satzung."

Da nicht einmal die Generalversammlung ordnungsgemäß einberufen war, gab es den lt. Satzung geforderten Rücktritt nicht

Nur weiter so. Dann muss der "Vorstand" nie zurücktreten. Eine legale Generalversammlung ist doch nur hinderlich und verursacht hohe Kosten. Wozu braucht so ein Verein Beschlüsse?

Chronologie der Vorgänge beim VdH-Verein für deutsche Spitze:

 

Was ist passiert in diesem Verein?

 

 Zitat:

  

30. August 2013

 

WIR BITTEN UM KENNTNISNAHME 

Aufgrund von Einsprüchen aus der Mitgliedschaft gegen die Zusammensetzung der Delegierten der Generalversammlung vom 20./21. April 2013 hat das Amtsgericht Köln den gewählten Hauptvorstand nicht eingetragen. 
Die Zusammensetzung der Delegierten war unkorrekt.
Damit war die Generalversammlung 2013 weder Bestellungs- noch Abberufungsorgan.

 

Wahlen und Beschlüsse sind wirkungslos. 

 

Der 2010 gewählte Hauptvorstand ist damit bis zu einer neuen Generalversammlung im Amt.  (...)""

 

Anmerkung:

 

1.) Der Hauptvorstand wurde am 20./21. April 2013 NICHT "gewählt".

Wahlen und Beschlüsse waren bekanntlich unkorrekt und WIRKUNGSLOS.

2.) Die Wirkungslosigkeit betrifft zudem   ALLE Pöstchen  und auch das Abnicken der "Finanzen" incl. der nicht ganz unerheblichen, laut Satzung des Vereins "gemeinnützigen" Einnahmen auf der Seite des "Hauptvorstandes".

 

3.)

Sofern eine Generalversammlung unter vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mißachtung anhängiger Einsprüche und Ehrenrats-Anrufungen einberufen worden sein sollte, könnten ggf. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten u.a.m.) gegen die Verursacher (Vorstand) ins Auge gefasst werden.

Auf § 27 Abs 3, §§ 664 ff, 280 BGB bzw. § 31 a BGB u.a.m. wird hingewiesen.

4.)

Die GV ist   N I C H T   "Abberufungsorgan" für den Hauptvorstand.
 
Lt. § 19 Abs 6 der Satzung des Vereins für deutsche Spitze legen die einzelnen Hauptvorstandsmitglieder zwangsweise zu jeder ordentlichen Generalversammlung ihre Ämter nieder und erklären  gegenüber der Generalversammlung ihren R ü c k t r i t t
 
- einmal unterstellt, sie halten sich an die eigene Satzung -
 
Die Tätigkeit des Hauptvorstandes ist lt Satzung begrenzt auf den Zeitraum bis zur nächsten  ordentlichen GV.
 
Rücktritt ist eine einseitige  Willenserklärung.
 
Er ist einer Beschlussfassung nicht zugänglich..
 
Dies weiß Herr Machetanz, umso mehr als  er lt. seiner Mail vom 06.09.2013 anwaltlich beraten war und ist.
 
Daraus folgt, dass
der früher einmal gewählte Hauptvorstand
 
seit dem 20. April 2013 dem Beschluss des Amtsgerichts Köln zufolge    
n i c h t    mehr   existierte .
 
Der Verein als juristische Person war daher dem Amtsgericht Köln zufolge zeitweise nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten.
 
Außerdem hat es nach der Hauptvorstands-Wahl 2010 bekanntlich schon 2011 mehrere Rücktritte gegeben, so dass auch ein Hinweis auf den Hauptvorstand des Jahres 2010 an der Sach- und Rechtslage vorbei geht.
 
Es handelte sich dem Beschluss des Amtsgerichts Köln zufolge nur um einen sogenannten “faktischen Vorstand”. 
 
Es ist davon auszugehen, dass Herr Peter Machetanz dies wußte. 
Eigentlich hätte man erwarten müssen,  dass er die Mitglieder  "seines" Vereins sogleich umfassend und zutreffend informiert. 
 

Das Amtsgericht Köln hat sodann per Beschluss einen "Notvorstand" verfügt. Diesem Notvorstand gehörte Herr Machetanz nicht an.

 

Es scheint aber diesen VdH-Verein zu charakterisieren, dass Herr Machetanz sich gleichwohl weiterhin als "Präsident" ausgab und agierte und anscheinend z.B. auch die von ihm erstellten Broschüren weiter vertrieb und damit Einnahmen kassierte ...

Update 06.09.2013:

Bezüglich der Mail des Herrn M. vom 06.09.2013,  mit der er die Vorlage des Protokolls der Generalversammlung vom 20./21. April 2013 verweigert, wäre es zweckmäßig, wenn er u.a. §§ 27 Abs 3, 666 BGB zur Kenntnis nehmen würde. Danach steht den Vereinsmitgliedern grundsätzlich ein Auskunftsrecht über    a l l e   wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Vereins zu.

 

Dies umfasst das nicht a priori unwirksame Protokoll der GV.

 

Unwirksam sind in jedem Falle die Wahlen und sonstigen Beschlüsse.

 

Nach  § 17 Abs 4 der Satzung des Vereins  ist das Protokoll der GV zu veröffentlichen. Es  bestehen Einspruchsrechte gegen das Protokoll.

 

Hat Herr Machetanz  Sorgen wegen der Rücktrittserklärungen?

 

 

Update 16.12.2013:

Das Amtsgericht Köln hat einen    N O T - Vorstand bestellt.

 

Trotzdem erscheint auf der Webseite der Gruppe München dieses Vereins folgendes Schreiben: 

29.11.2013
Sehr geehrte Gruppenvorsitzende,
wie Sie ja bereits aus dem Bestellungsbeschluss des Amtsgerichtes Köln wissen, wurden vier Notvorstandsmitglieder eingesetzt, die nun bis zu einer wirksamen Wahl der Delegierten die Vereinsarbeit übernehmen und ausführen sollen.  
(...)

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Viele Grüße
Ihr Vorstand / VfDSp.

 

Erstaunlich, dass am 29.11.2013 "Ihr Vorstand" schreibt.

Immerhin wußte man dort doch, dass es dem Beschluss des Amtsgerichts Köln zufolge nur einen NOT-Vorstand gab.

VdH-Verein für deutsche Spitze - Verweigerung Nachweis der Entwurmung der Welpen u.a. - update 20.08.2013

Der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland  beanstandet per  18.07.2013, er sei  (wörtliches Zitat:)

 

„nicht verpflichtet, Entwurmungen nachzuweisen.“  

 

Das Wurfabnahmeprotokoll, dessen Vorlage der VdH öffentlich auf der Webseite des VdH und im Rahmen der Internetkampagne des VdH gegen Welpenhandel fordert zur Überprüfung von Entwurmung u.a. zwecks Erkennen eines seriösen Züchters, sei (wörtliches Zitat:) ein „vereinsinternes Dokument, dessen

 

Herausgabe seitens des Vereins nicht gestattet ist“.  ???

 

Er  beanstandet ferner, dass er „als einziger konkreter Fall“ hervorgehoben werde. Er hebt explizit auf eine angebliche Mail vom 17. Mai 2013 von Frau  Sz von“Despinas Zauberwölfen“ an ihn ab. Diese Züchterin von Wolfsspitzen frage u.a. wörtlich,

 

wie denn der Züchter „die Entwurmung nachweisen“ solle

und betone: „Zuviel Entwurmen ist auch schädlich für die Darmflora der Kleinen z.B.“

 

Den Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland träfe auch

 

in Bezug auf die Identität der verkauften Welpen (wörtliches Zitat:) „keinerlei Nachweispflicht“.

 

Auch behauptet der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland per 18.07.2013, die von ihm selbst auf seiner eigenen homepage als „Ahnentafel“ von Elisa von der Lärchenhöhe und als „Ahnentafel“ von Leo vom Schmuttertal in der Öffentlichkeit so bezeichneten „Ahnentafeln“ seien

 

keine „Ahnentafeln“, sondern (wörtliches Zitat:)

Information zur artgerechten Haltung und Pflege“.  ???

 

Die (Gewichts-)Angaben im hier (siehe weiter unten) veröffentlichten Wurfmeldeschein (wörtliches Zitat des Züchters der Wolfsspitze vom Elbauenland:)  „beruhten auf 

 

Abschreibfehlern der Zuchtwartin Gamalski,

die das Gewicht der Hunde von 10 Tagen zuvor abgeschrieben hatte.“  

 

Ach so:  Abschreiben …

 

seriös?

Haben VDH und Verein für deutsche Spitze die Zuchtordnungen aufgehoben?

A.)  Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) gegen ? mafiöse Strukturen bei Hundezucht und Welpenhandel und Hundehandel?

Oder Preisförderung der VDH Züchter?

 

VdH wirklich gegen Welpenmafia oder Hundemafia? Oder nur pro VdH?

VDH Zucht Vorsicht !!!

Zur Bewertung durch die Öffentlichkeit  click  auch  hier

Damit auch der Züchter der Wolfsspitze vom Elbauenland den Wert von Hunden mit der Erbkrankheit HD  (auch konkret "HD C") und seine Versuche, die Information der Öffentlichkeit zu unterbinden, besser einschätzen kann, wird die Lektüre der Unterseite "TIERSCHUTZ DIVERSES" anheimgestellt.

3 Urteile mit Angabe Gericht, Aktenzeichen, Datum, vollständiger Text als Pdf-Datei beigefügt, Link auf Internetseite ....

 

Klick hier

Fazit: Wert eines HD-Hundes ist NULL €

 

 

Es gibt  VIELE  VdH-Zuchtvereine mit unterschiedlichsten Rassen, bei denen es z.T. extrem tierschutzwidrige Zustände bis zur Einschaltung von Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt.

 

 

Lt. Webseite des Foxterrierverbandes e.V. (DFV) ist noch am 28.05.2013 ein Foxterrier-Züchter Rudolf Br. Aus Oer-Erkenschwick (mit eigener Webseite) als Verbands-Zuchtwart ausgewiesen (click hier), außerdem als Zuchtrichter (click hier).

 

Für Informationen wird verwiesen auf den aktuellen Film zum   VDH -Verein der    F o x t e r r i e r  :   c l i c k    h i e r .

 

Zitat aus dem Film:

 

„Selbst ein seriöses Zertifikat ist also keine Garantie für eine gute Zucht“

 

Ist es dann noch ein „seriöses“ Zertifikat?

 

Und wer ist die „Hundemafia“? 

 

 

 

B.) Auch beim VDH Verein für

     deutsche Spitze

1. Verheimlichung   Hüftgelenksdysplasie

    dysplasie de la hanche

2. Verweigerung Bekanntgabe des

   behaupteten Wurfabnahmeprotokolls

   Verweigerung von Nachweisen für

   angebliche Welpen-Entwurmungen 

3. falsche Bescheinigungen/Urkunden

4. schriftlicher Kaufvertrag zu Lasten

    des Käufers

 

 

Für  weitere  Internet-Hinweise    click auch hier

 

auch Unterseite Wolfsspitze/Keeshond     click hier 

 

und Unterseite Wolfsspitze Auslese             klick hier

 

      klick auch hier

 

Z u  d e n  Punkten  unter B.) in der Reihenfolge  (4.)  (3.)   (2.)   (1.)  von oben nach unten  s c r o l l e n.

 

A.) Zum Hauptthema VDH Fazit:

VdH de facto gegen Tierschutz

und gegen Verbraucher

§§ 13, 474 ff u.a. BGB Verbraucherschutz

Wie Giftpilze schießen Wolfsspitze seit Ostern 2013 mit Webseiten und Verkaufsanzeigen angeblicher „Wolfsspitz“-VDH-Züchtungen und Fotos aus den Beständen sogenannter Liebhaber dieser Rasse aus dem Nichts, um Käufer anzulocken. Dass Welpenfotos sich ähneln wie ein Ei dem anderen und Berichte über die vermeintlich wundersamste Hunderasse der Welt  Namen enthalten sogar von Hunden, die z.B. wg. Herzfehler nicht alt geworden sind, scheint die Euphorie nicht zu stören. „Krankheit“ taucht nicht auf.

 

Ob VDH und Verein für deutsche Spitze incl. namentlich genannter „Zuchtstätten“ und „Liebhaber“, falls sie für den Internet-Storm im Bereich „Wolfsspitz“ verantwortlich sind, wirklich nicht merken, was sie hier tatsächlich anrichten?

 

Oder sollte sich die „Mafia“ nur geschickt der VDH-Initiative

gegen die „Welpenmafia“ bedienen?

 

Wenn der VDH und aktuell der VDH-Verein für deutsche Spitze nicht allmählich mit Besen vor eigenen Türen kehren und Spreu vom Weizen trennen, zerstören sie eine weitere deutsche Hunderasse und fordern die angeblich bekämpfte „Mafia“ dazu auf, sich ohne Aufwand sog. „Seriositäts“-Zusätze zu bedienen.  „VDH“-Beifügung, Benutzen von Webangaben sog. Zuchtstätten, angebliche „Ahnennachweise“ , sog. „Deckrüden“ 1. Klasse und problemlos fälschbare, da  nirgends nachprüfbare Behauptungen zu „Gesundheits“- und „Qualitäts“-Zertifikaten reichen, um im Verantwortungsbereich des deutschen VDH welchen Hund auch immer an irregeleitete Käufer zu bringen.

 

Alle Behauptungen zu Herkunft, Gesundheit, Qualität pp eines Hundes müssen wirksam überprüfbar gemacht werden und zu realisierbaren Haftungsfolgen beim Verkäufer führen. Der Verkäufer muß gegenüber dem Kaufinteressenten bzw.  Käufer die Freigabe behaupteter Daten erklären.

 

Dies betrifft u.a. relevante tierärztliche Maßnahmen, eingeholte Laborwerte, gefertigte Röntgenaufnahmen zu HD, ED, PL und alle behaupteten sonstigen Daten z.B. zu PHPT, zu bei GenoCanin hinterlegten Daten einschließlich DNA usw. Dies betrifft insbesondere auch die Überprüfbarkeit sog. Ahnennachweise und aller (Erb-) Krankheiten.

 

Echter  Kampf gegen "Hundemafia" scheint effektiver zu sein auf der Basis offizieller Urkunden wie beispielsweise Gewerbescheinen aufgrund öffentlichrechtlich überprüfbarer Daten.

 

Da  der  VDH als in Deutschland zuständige und damit verantwortliche Dachorganisation weiterhin

 

in Untätigkeit erstarrt,

 

fördert er nur neben eigenen Gewinnen die „Hobby“-Mafia und

 

stellt sich massiv gegen Tierschutz und Verbraucher. 

 

 

...............................................................................................................

 

 

Der VDH ist der Verband für das Deutsche Hundewesen e.V, Dortmund,  Registergericht Amtsgericht Dortmund VR 1546  click hier

Er ist seiner eigenen Webseite zufolge Dachorganisation von bundesweit 176 Mitgliedsvereinen und  repräsentiert  mehr als 650.000 Mitglieder und  über  250 verschiedene Hunderassen. In die Zuchtbücher des VDH sollen jährlich lt. Internet  mindestens ca 120.000 Welpen eingetragen werden. (click hier

Er ist ein föderal strukturierter Dachverband, in dem Rassehunde-Zuchtvereine, Hundesportverbände, Landesverbände sowie einige außerordentliche Mitgliedsvereine zusammengeschlossen sind. Click hier 

Er ist Mitglied der FCI,  Fédération Cynologique Internationale = Weltorganisation der Kynologie mit Generalsekretariat in Belgien. Click hier

 

Vor diesem Hintergrund informierte der VDH durch Newsletter 01/013 intern seine Mitgliedsverbände über die „Initiative“ „Welpen sind keine Ware“. VDH, TASSO, DOGS „und Tierschutzorganisationen“ würden sich „ab sofort gemeinsam gegen den Welpenhandel einsetzen.“  „Ziel“ sei, „die breite Öffentlichkeit und die Politik“ …auf das zunehmende Problem der Welpenmafia aufmerksam…zu machen.“ Der VDH ging auch selbst an die Öffentlichkeit: Click  hier  und  hier 

 

Eine unter dem Blickwinkel des Tierschutzes im   G r u n d s a t z begrüßenswerte Initiative

 


Jedoch erfolgte keine Definition und Konkretisierung der so genannten „Welpenmafia“.

 

Anscheinend wird billigend in Kauf genommen, dass der einzelne Kaufinteressent mangels Konkretisierung der „Mafia“ ins Messer läuft.

 

Konkrete, dem VDH zur Kenntnis gebrachte Vorfälle, stoßen beim VDH auf vollkommen taube Ohren.

 

Sie werden nicht einmal durch Lese-/Eingangsbestätigung zur Kenntnis genommen, noch weniger beantwortet.

 

Die Zielsetzung des VDH begegnet daher schon im Ansatz

aufgrund seines eigenen Verhaltens erheblichen Zweifeln.

 

Überdies fasst der VDH seine eigenen Ziele u.a. im Geschäftsbericht 2012 zusammen. Click hier


Die Zucht stelle seine Kernkompetenz und die seiner Mitgliedsvereine dar.


Die Ahnennachweise seiner Mitgliedsvereine seien mit dem VDH-„Gütesiegel“ ausgezeichnet. Es gewährleiste (!), dass strenge Wurf- und Zuchtkontrollen durchgeführt würden.

Das  „e i n e „ Ziel sei die Zucht von  „g e s u n d e n“ (!) und sozialverträglichen Rassehunden.

 

Die VDH-Zucht-Ordnung nebst Durchführungsbestimmungen sei eine „Rahmenordnung“. Sie lege die „Mindestanforderungen“ für die Zucht unter „Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie der Bestimmungen der FCI“ fest, die von den Rassehunden-Zuchtvereinen des VDH eingehalten und rassespezifisch ergänzt werden „  m ü s s e n  “.

 

Der VDH hat die seine Mitgliedsvereine und Züchter verpflichtende Zuchtordnung nebst Durchführungsverordnungen veröffentlicht.  

 

Um nur einige wenige Auszüge vorzustellen:

 

§ 8.4 der VDH-Zuchtordnung schreibt vor: Bei der Wurfabnahme hat der Zuchtwart ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, dass   s ä m t l i c h e  für die Erstellung der Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen notwendigen Angaben enthält. Weiterhin  m u s s  der Zustand der Welpen und der Mutterhündin, eventuelle Auffälligkeiten der einzelnen Tiere … beschrieben werden.

 

Ausweislich „I. Allgemeines: Zuchtbuch-Registerführung“ des VDH, dort Punkt 7m ü s s e n (!) die Ergebnisse zuchtrelevanter medizinischer Untersuchungen eingetragen werden.

 

Gem. § 9.6 der Zuchtordnung „Elternschaftsnachweis“ darf der Rassehunde-Zuchtverein Abstammungsnachweise erst aufgrund eines Elternschaftsnachweises (DNA-Test) ausstellen, wenn ernsthafte Zweifel an der Abstammung eines Hundes bekannt werden.

 

§ 2.1 der Zuchtordnung: Die Rassehunde-Zuchtvereine…haben dafür Sorge zu tragen, dass kommerziellen Hundehändlern und –züchtern der Zugang zu den Zuchtbüchern verwehrt bleibt;

 

§ 12 der VDH-Zuchtordnung legt sogar fest eine Ahndung von Verstößen:

Verstöße gegen die Zuchtordnung und/oder die jeweiligen Durchführungsbestimmungen sind zu verfolgen insbesondere durch a. Verwarnung, b. Geldbuße bis zu 10.000,00 EURO ….“

 

Usw. usw. u sw.

 

Das klingt wie eine „strenge“ Zuchtordnung und soll anscheinend beeindrucken.

 

Durch Newsletter 03/2013 (Anlage 1) informierte der VDH intern seine Mitgliedsverbände allerdi ngs  verständlicher über seine tatsächliche Zielrichtung:

 

„Bekanntlich ist es sowohl auf der Ebene des VDH als auch auf der Ebene der VDH-Zuchtvereine eine große Herausforderung, die Qualität und Vorteile der Zucht von Rassehunden im VDH in der Öffentlichkeit darzustellen und entsprechend aufklärend zu wirken. … Zielrichtung des VDH ist es, die zahlreichen positiven Maßnahmen und Programme der Zuchtvereine zu analysieren und 

nicht in Einzelfällen

evtl. auftretende Versäumnisse zu hinterfragen.

 

(Jörg Bartscherer Justiziar“)

 

VDH Newsletter 03 2013.pdf
Adobe Acrobat Dokument 46.0 KB

 

Zielrichtung des VDH ist seinem eigenen Justiziar aus Newsletter 03/2013 zufolge keineswegs der Schutz der Tiere.

 

Erklärte Zielrichtung des VDH ist stattdessen,

die Öffentlichkeit zu Käufen bei den  eigenen,

ausschließlich positiv darzustellenden,

VDH-Zuchtvereinen zu lenken.

 

Ob die einzelnen dem VDH angeschlossenen Züchter die auf dem Papier hochgesetzten verbalen  Vorgaben der Zuchtordnungen des FCI und des VDH tatsächlich umsetzen, ist dem VDH zufolge nicht einmal zu hinterfragen.


Auftretende Versäumnisse in den eigenen Reihen der VDH-Verbände und VDH-Züchter

sollen als angebliche „Einzelfälle“ keinerlei Beachtung finden.

 

Beim VDH gibt es hinreichend Volljuristen um zu wissen, dass ein Rechtsstaat NICHT funktioniert durch Beiseiteschieben von „Einzelfällen“. 

Gerichtsfälle sind in aller Regel Einzelfälle von Betroffenen.

 

Gerade die Umsetzung der Gesetze im Einzelfall ist Gegenstand der Gesetzesanwendung und –Beachtung.

Jeder Welpenkauf ist logischerweise ein Einzelfall. Wieviele Käufer sich allerdings insgesamt schon abgewandt haben, ist u.a. allein dem Zulauf der „mafiösen“ Welpenhändler  zu erschließen.

 

Jeder Züchter ist nur solange ein „Einzelfall“, bis der Inhalt des Newsletter 03/2013 an alle VDH-Züchter seinen Schneeballeffekt umsetzt.

Immerhin liefert das Internet bereits trauriges Zeugnis von zahlreichen beeindruckend schlechten Beispielen mancher VDH-Hunderassen, angefangen vom Deutschen Schäferhund bis zu ……

 

Da der VDH die Prüfung des Einzelfalles a priori grundsätzlich ablehnt, setzt er sich in diametralen Gegensatz zu den Grundsätzen seiner eigenen

(Rechts-) Ordnungen und zu den Grundsätzen des Rechtsstaates. 

Entsprechend tendenziös lenkend sind die für die Kaufinteressenten durch den VDH veröffentlichten „Checklisten“. Diese sollen angeblich in jedem konkreten Einzelfall den jeweiligen Kaufinteressenten angeblich in die sichere Lage versetzen, „seriöse“ Züchter gegen die Welpenmafia abgrenzen zu können. click hier

 

Die dem VDH initiativ angeschlossenen Organisationen  raten dem einzelnen Käufer gar zur Stellung von Strafanzeigen und zur Veröffentlichung von Einzelfällen.

 

Welch ein immenses Risiko soll hier dem Käufer durch den VDH aufgebürdet werden in Ansehung der gegenteiligen konkreten massiven Hinweise des VDH mit VDH-Newsletter 03/2013 an seine Mitglieder.

 

Die interne Mitteilung des VDH ist im Klartext auch ohne Anstrengungen wie folgt zu verstehen:

 

Macht, was Ihr wollt.

Hauptsache, Ihr stellt es gut in der Öffentlichkeit dar.

 

Das Ziel des VDH kann sehr gut auch so verstanden werden:

 

Welpenmafia ist alles, was nicht dem VDH angehört.

Die Seriosität eines VDH-Züchters ist gleichgültig.

Es reicht der Zusatz „VDH“.

 

Das hat mit Tierschutz wenig zu tun.

 

Eine Umsetzung der Tierschutzgesetze ist durch nichts gewährleistet, wenn jeder „Einzelfall“ schon einer Prüfung, und noch mehr irgendwelchen Maßnahmen seitens der Dachorganisation der deutschen „Rassehunde“ VDH entzogen wird.

 

Überdies sind die Verbraucher bei mafiösen Welpenhändlern ebenso wenig geschützt wie bei anders bezeichneten Welpenzüchtern und Welpenverkäufern mit VDH-„Gütesiegel“.

 

Im konkreten Fall hat der konkrete VDH-Züchter der „Wolfsspitze vom Elbauenland“ sogar mit verleumderischem In-Umlaufbringen absurdester Unterstellungen versucht, nicht nur eine Veröffentlichung des konkreten Mandats-Vorgangs eines beanstandeten Kaufs der Wolfsspitz-Welpen Alice vom Elbauenland und Arwen vom Elbauenland auf der Unterseite „Welpenhandel“, sondern die ganze Webseite von Rechtsanwalt Schwarz löschen zu lassen.

 

Das sind äußerst merkwürdige Methoden, die die Frage zulassen,

 

wer eigentlich die „Welpenmafia“ ist,

„wo“, „durch wen“ und „wie“ sie realiter mit tatkräftiger Unterstützung schon allein durch Billigung des VDH agiert ...

 

Es hat in mehrfacher Hinsicht wenig Sinn, „Polen“, „Rumänen“, „Holländer“ usw. usw. zu inkriminieren, und gleichzeitig seelenruhig Verhaltensweisen aus Regionen wie  Hamburg/Niedersachsen, Sachsen-Anhalt  u.a. per se zu negieren, nur weil mit dem „Güte“- Siegel des VDH behaftet. 

 

Die Politiker sind vorliegend gefordert, Tiere und Verbraucher zu schützen.

 

Nach eigenen Angaben hat der VDH 650.000 Mitglieder, die ihn letztlich finanzieren. Diese wiederum rekrutieren die Kosten aus Hundeverkäufen, insbesondere aus Welpenverkäufen.

 

Unterm Strich dürften sich hier mehrere Hundert Millionen EURO Umsatz summieren, wenn nicht gar ein Milliardengeschäft vorliegt.

 

Was hat die Politik zum Schutze des Käufers getan?

 

Bislang gar nichts!

 

B.) Zu einigen der merkwürdigen Vorgehensweisen beim Verein für deutsche Spitze

Vorwort zu B.)

 

Die Unterseite „Welpenhandel“ wurde nachfolgend rekonstruiert mit den urheberrechtlich geschützten Inhalten per 21.03.2013.

 

Die Wolfsspitz-Hunde Alice vom Elbauenland und Arwen vom Elbauenland befinden sich im Eigentum der Mandantin von Rechtsanwalt Schwarz.

Sie hat die Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben.

 

Der Name des Züchters dieser Hunde vom Elbauenland ist der Öffentlichkeit bekannt:

  1. Er betreibt selbst seine eigene Webseite unter dem Titel seines Zwingers namens „Elbauenland“. Sein Name wird von ihm selbst dort veröffentlicht. Seine Webseite ist öffentlich. Er selbst lässt darlegen, dass er die Zucht betreffend „geschäftsmäßig“ tätig sei.
  2. Sein Name und der seiner Zucht sind Bestandteil der offiziellen Ahnennachweise. Diese Urkunden befinden sich im Besitz der Mandantin. Die sogennanten „Ahnentafeln“ hat der Züchter auf seiner Webseite selbst veröffentlicht ohne Quellenangabe.
  3. Die Namen der Elterntiere der gekauften Welpen, Leo vom Schmuttertal und Elisa von der Lärchenhöhe sind ebenfalls in den Urkunden und auf der Webseite des Züchters genannt.
  4. Der Wurfmeldeschein wurde durch den Züchter selbst eingescannt und der Mandantin zur Verwendung übersandt. Auch dieser trägt seine Namen und den seiner Zuchtstätte.
  5. Der Kaufvertrag wurde schriftlich geschlossen zwischen dem Züchter und der Mandantin. Auch dort ist der Züchter mit Namen … angegeben. Er hat u.a. folgende vertragliche Verpflichtung übernommen: „Der Züchter leistet für die Richtigkeit der Ahnentafel bzw. in der Meldung zum Zuchtbuch enthaltenen Angaben Gewähr, gleiches gilt für die Angaben in weiteren übergebenen Urkunden…“

 

Der Züchter hat keinerlei Rechtsanspruch auf Verheimlichung und Unterlassung der Meinung der Mandantin zu den vertraglichen Umständen und verfügt auch nicht über einen entsprechenden Rechtstitel. Der Züchter ist auch nicht der VDH. Noch weniger hat er einen Rechtsanspruch auf Unterlassung der Zitierung wissenschaftlicher Werke nebst Angabe der authentischen Fundstellen, die durch „click“ aufgerufen werden können.

 

 

..............................................................................................................

 

 


Punkte 4.), 3.), 2.) 1.) nach unten scrollen

In Bezug genommene Dokumente:

Offizielle Urkunden "Ahnennachweise" des Vereins für deutsche Spitze

vom 03.11.2012,  der Mandantin übergeben im Januar 2013

(mit Angabe von HD in den Linien u.a.m.)

Zum Vergrößern    a n k l i c k e n  

Durch den Züchter auf seiner Webseite veröffentlichte  angebliche  "Ahnentafeln" (ohne HD u.a.)   -     Zum Vergrößern anklicken

"Wurfmeldeschein" vom "25.10.2012"

ausgefüllt durch die Zuchtwartin und unterzeichnet durch Zuchtwartin und Züchter - eingescannt durch den Züchter und der Mandantin zur Verwendung übersandt


Wurfmeldeschein 25.10.2012
Wurfmeldeschein Elbauenland vom 25.10.20
Adobe Acrobat Dokument 494.5 KB

 

 

( 4 . )

 

4. SCHRIFTLICHER KAUFVERTRAG

beim VDH Verein für deutsche Spitze

 

Checkliste des VdH zur Erkennung seriöser Züchter click hier

Zitat:

 

„Gibt es einen Kaufvertrag? Wenn ja, enthält er Namen, Adresse

und eine Haftung des Verkäufers?“

 

Gemeint ist anscheinend ein schriftlicher Kaufvertrag. Grundsätzlich stellt sich schon die Frage, weshalb es nach Meinung des VdH eines schriftlichen „Kaufvertrages“ bedarf. Mündliche Kaufverträge sind nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ebenso möglich und wirksam und je nach Klauseln eines schriftlichen Kaufvertrages und mangels Rechtskenntnis eines Käufers ggf. vorteilhafter für den Käufer. Bekanntlich enthalten schriftlich formulierte Verträge und deren „Kleingedrucktes“ oft durch Laien in ihren Rechtswirkungen nicht ohne weiteres verständliche Klauseln.

 

Hat der VdH für seine Mitgliedsvereine Formularverträge vorbereitet?

 

Möglicherweise liegt dem VdH daran, den „Verkäufer“ ermittelbar und ggf. haftbar machen zu können.

Dies macht aber wenig Sinn, wenn der Käufer nicht erkennen kann, ob er ihm ggf. zugesprochene Ansprüche überhaupt wird durchsetzen können – anders ausgedrückt: ob der „Verkäufer“ (vielleicht Züchter?) überhaupt über hinreichend Geld/Einkünfte/Beruf o.ä. verfügt oder nicht.

 

Wie heißt der bekannte Spruch doch so treffend dem Sinn nach:  Wo kein Geld ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren. …

 

„Verkäufer“ ist im übrigen nicht per se identisch mit „Züchter“. Wennalso ein schriftlicher Kaufvertrag wunschgemäß einen Namen enthält, ermöglicht dies nicht per se die „Erkennung seriöser Züchter“.

 

Worin die

„Haftung des Verkäufers“

liegen soll, ist den Veröffentlichungen des VdH und den mit ihm zusammenarbeitenden wenigen Organisationen des Tierschutzes gleichfalls nicht zu entnehmen, obgleich gerade der VdH doch über Volljuristen in seinen Reihen verfügt.

 

Wie ist folgende Klausel nach Auffassung des VDH zu werten im Sinne der

„Erkennung seriöser Züchter“?

 

Folgend auszugsweise zitierte Passagen unter dem Stichwort „Pflichten des Züchters“, wie z.B. nicht konkretisierte Behauptungen wie

„Der Züchter hat die Welpen mehrfach entwurmt“

und

„Der Züchter leistet für die Richtigkeit der Ahnentafel bzw.

in der Meldung zum Zuchtbuch enthaltenen Angaben Gewähr …“

 

sind Bestandteil eines Kaufvertrages des Züchters B. W. Mitglied der „Gruppe Sachsen-Anhalt im Verein für Deutsche Spitze“ mit der Vorsitzenden Frau Gabriele Gamalski.

 

Zur Art der "Umsetzung" durch den "Verkäufer" im konkreten Fall wird auf die weiter unten folgenden Punkte (2.) und (3.) Bezug genommen - scrollen.

 

 

 

 

Unter dem Stichwort „Pflichten des Käufers“ findet sich im Kaufvertrag wörtlich folgende Passage:

 

„Der Käufer versichert, den Welpen für sich und nicht für eine dritte Person oder im Auftrag eines Dritten zu erwerben.

Der Käufer sichert eine ordnungsgemäße Haltung des Hundes zu. Hierunter wird verstanden, dass der Hund in der Familie und Wohnung zu integrieren ist. …

Ein Verkauf an Dritte ist

nur in Abstimmung mit dem Züchter zulässig. …“

 

Man beachte folgende weitere Klausel desselben Vertrages bezogen auf den Käufer mit besonderem Interesse:

 

--------------------

 

„Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung hat die

Zahlung einer K o n v e n t i o n a l s t r a ß e in Höhe des

1 0 - f a c h e n Welpen- P r e i s e s

zur Folge.

 

Verstößt der Käufer gegen die aufgezählten Pflichten,

hat der Z ü c h t e r jederzeit das R e c h t , vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Herausgabe des Hundes … zu fordern.“

 

------------------

 

Diese Klausel ist Bestandteil eines schriftlichen Kaufvertrages des  „Züchter B. W.,  21436 Marschacht“  mit von ihm vorformulierten Bedingungen.

 

Der falsche Terminus "Konventionalstraße" (statt Konventionalstrafe) steht so wörtlich im durch den Züchter B. W. vorformulierten Kaufvertrag.

Zwei Welpen zum Preise von jeweils 950,00 € = 1.900,00 € wurden nicht durch ihn, sondern durch Dritte angeliefert, die sich als seine Ehefrau und deren Schwägerin vorstellten.

 

Solche und ähnliche Vertragsstrafen sind

nach §§ 305 ff BGB u n w i r k s a m .

 

 

Der konkret zitierte Züchter ist anwaltlich beraten.

Ein anwaltlich beratener seriöser Züchter weiß dies.

 

Soll der Kaufvertrag durch den Züchter und seine Anwältin

etwa wider besseres Wissen bestritten werden?

 

Das 10-fache des Verkaufspreises

und Herausgabe des Hundes zu fordern

nach Belieben des „Züchters“

 

soll geeignet sein, die „Erkennbarkeit eines seriösen Züchters“ zu ermöglichen ?

 

Entspricht dies der Üblichkeit von Kaufverträgen beim Verein deutscher Spitze und beim VdH?

 

Soll das seriöse „Haftung des Verkäufers“ demonstrieren?

 

Vor solchen Kaufverträgen sollten der VDH und dessen Verbände WARNEN

 

 

.................................................................................................................

.................................................................................................................  

 

 

 

 

 

 ( 3 . )

 

 

3. falsche BESCHEINIGUNGEN

auch beim VDH Verein für deutsche Spitze

..................................................................................

NACHTRAG 11.03.2013

Auf seiner Webseite „Elbauenland“ unter „Fotogalerie 2013“ (Stand 11.03.2013: click hier ) gibt der Züchter W. erläuterungsbedürftige Hinweise. Wörtlich heißt es zu Fotos von Leo vom Schmuttertal, Elisa von der Lärchenhöhe und Ayla vom Elbauenland aus dem A-Wurf wie folgt:

21.02.2013Leo war im Exil - weit weg von seiner "Läufigen" Elisa. Am 10. Tag der Läufigkeit haben wir die beiden getrennt, damit es für den Rüden nicht all zu anstrengend wird. Aber weit gefehlt - unser Leo hat genau am 15. Tag angefangen nach seinem Rudel zu rufen (das war exakt der Decktag unseres A-Wurfes) … Der Rüde hat den Duft seiner Hündin vom letzten Deckakt abgespeichert und wusste nun genau, wann es an der Zeit war, seine Hündin wieder zu decken.

 

Soll dies hinweisen auf einen zu erratenden Decktag eines B-Wurfes der „Läufigen“ Elisa im Februar 2013?

Oder auf den „abgespeicherten“ Decktag des A-Wurfes im Februar 2012?

 

SolcheAndeutungen sind ähnlich versteckt wie die auf diversen Seiten durch Fotos und Kommentare verstreuten zum Fellverlust bis auf die nackte Haut

Sollen Käufer etwa zum Baden der Hunde in Flüssen oder Überschwemmungsgebieten trotz Tiefsttemperaturen im Winter motiviert werden mit der Gefahr, Arthrose u.a. hervorzurufen, um von einer erblichen Belastung mit HD pp abzulenken und Gesundheitsschäden den Käufern anlasten zu können?

 

Dies deutet der K a u f v e r t r a g dieses Züchters jedenfalls an, auf den unter Unterpunkt (4.) eingegangen wird.

.................................................................................

 

 

 

Die "Neue Organisation Arbeitsgemeinschaft Wühltischwelpen" unter Beteiligung des VDH ( click hier ) informiert die Bevölkerung anhand von "Punkten": "Woran können Sie erkennen, ob es sich um einen seriösen Züchter handelt?" Als wesentlicher Faktor wird herausgestellt: "

 

Haben Sie den Eindruck, dass es sich um die e i g e n e n Welpen handelt? ... Möglich wäre folgende Tatsache: Der Welpenhändler präsentiert Ihnen eine

 

A l i b i - H ü n d i n."

 

Im konkreten Fall bot der VDH-Züchter W. per Internet den Wurf von 7 (sieben) Wolfsspitzwelpen an. Zitat:

"Nachwuchs im Elbauenland!!! Elisa von der Lärchenhöhe & Leo

vom Schmuttertal sind stolz auf ihre ersten Welpen geboren am

1. September 2012. Elisa hat bei auflaufendem Wasser (in

Tidengewässern die Zeit von Niedrigwasser (Ebbe) bis

Hochwasser (Flut) - und am frühen Morgen nach dem Blue Moon

die 7 Wolfsspitzwelpen geworfen." (click hier )

 

Per Mail wiederholte er auch die mündliche Information betr. "die beiden Mädchen" nebst Fotos.

 

Beide Behauptungen des VDH-Züchters entsprechen n i c h t der Realität.

 

Es wird auf den mit dem VDH-Siegel versehenen "Ahnennachweis" als veröffentlichtem Bestandteil von Punkt (1.) "Verheimlichung der HD" verwiesen.

Dieser weist 3 (drei) Mädchen aus und keineswegs nur 2 (zwei).

 

Die Vorstellung der zum Kauf angebotenen (weiblichen) Welpen war

i r r e f ü h r e n d .

 

Ferner wird auf den gleichfalls veröffentlichten "Wurfmeldeschein" vom 25.10.2012 als Bestandteil von Punkt (2.) "Verweigerung Wurfabnahmeprotokoll" verwiesen.

 

Wörtlich ist dort sowohl durch den VDH-Züchter W. als auch durch den VDH-Zuchtwart Frau G. G. die Erklärung abgegeben worden, der Wurf habe 8 (acht) Welpen ausgewiesen:

 

     4 männliche   TOTGEBURTEN

          und 4 weibliche TOTGEBURTEN.

Nach Adam Riese für alle, die zählen können: 4 + 4 = 8

 

Der identische Wurfmeldeschein enthält die hiervon abweichende, ebenfalls durch beide Personen persönlich unterzeichnete Erklärung, der Wurf habe aus

8 (acht) Welpen bestanden, wovon

1 (ein) Welpe vor der Wurfabnahme GESTORBEN sei.

 

Was soll denn nun objektiv richtig beurkundet worden sein?

7 Welpen, hiervon 2 Weibchen?

Oder 8 Welpen, hiervon 3 Weibchen?

Oder ein verstorbener Welpe?

Oder 8 Totgeburten?

Und wo sind dann die verkauften Welpen her?

 

Was an den VDH-Beweis-Urkunden "Ahnennachweis" und offizielle"Wurfmeldung" zur Eintragung im Zuchtbuch

ist eigentlich nicht falsch?

 

Der VDH hat die seine Mitgliedsvereine und -Züchter verpflichtende Zuchtordnung nebst Durchführungsverordnungen veröffentlicht.

(click hier und konkret die Zuchtordnung als PDF)

 

Wie wird konkret die angebliche "Kontrolle" durch die VDH-Kontrollinstitutionen praktiziert?

 

§ 9.6: E l t e r n s c h a f t s n a c h w e i s :

 

Werden ernsthafte Zweifel an der Abstammung eines Hundes bekannt, darf der RassehundeZuchtverein Abstammungsnachweise erst aufgrund eines Elternschaftsnachweises (DNA-Test) ausstellen.

 

Da durch 2 (zwei) VDH-Verantwortliche übereinstimmend abgegebene und unterschriebene Erklärungen

Zweifel an Identität und Herkunft von Welpen durch Urkundsbeweise begründen, reichen pure Behauptungen angeblicher Identität nicht aus.

 

 

.......................................................................................................

 

 

Verwundert es, dass auch w e i t e r e Erklärungen F A L S C H sind und unverzichtbare Feststellungen anscheinend "aus Versehen" beim sogenannten "Kaffeeklatsch" (Zitat aus dem Gästebuch aus einem nachträglich durch den Züchter W. wieder gelöschten Eintrag von Lore L.) mit dem Zuchtwart "vergessen" wurden?

 

Laut "Wurfmeldeschein" soll bei der Mutterhündin Elisa eine

 

P a t e l l a l u x a t i o n (PL)

 

untersucht worden sein mit dem Ergebnis "0/0".

 

Im Ahnennachweis ist hiervon jedoch mit keinem Wort die Rede.

 

Ausweislich "I. Allgemeines: Zuchtbuch-Registerführung" des VDH,

dort Punkt 7.

m ü s s e n (!) die Ergebnisse zuchtrelevanter

medizinischer Untersuchungen e i n g e t r a g e n werden.

 

Hat es nun vorliegend konkret die PL-Untersuchung gegeben

oder nicht?

 

War das Ergebnis 0/0 oder schlecht?

 

 

..................................................................................................

 

 

 

 

Angeblich sollen auch "sonst "keine Fehler"" festgestellt worden sein.:

 

§ 8.4. der VDH-Zuchtordnung schreibt vor:

 

Bei der Wurfabnahme hat der Zuchtwart ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das s ä m t l i c h e für die Erstellung der Ahnentafeln/

Registrierbescheinigungen notwendigen Angaben enthält.

 

Weiterhin m u s s  der Z u s t a n d der Welpen und der Mutterhündin, eventuelle A u f f ä l l i g k e i t e n der einzelnen Tiere ...  b e s c h r i e b e n werden.

 

Fellverlust bis hin zur N a c k t h e i t der konkreten Mutterhündin

m u s s (!) als ins Auge fallende Auffälligkeit

unabdingbar festgehalten werden.

 

Der Käufer ist hiervon VOR Kauf unverzichtbar in Kenntnis zu setzen, insbes. angesichts der wissenschaftlichen Möglichkeiten weiterer bedrohlicher Krankheiten bis hin zu Erbkrankheiten der

A L O P E C I A .

 

Zur Verkürzung der Information anstelle langer Darlegungen an dieser Stelle hier Verweise:

 

"A l o p e z i e und Haarverlust beim Keeshond" (click hier )

"Spitz-Nothilfe" (click hier )

Wissenschaftliche Untersuchungen an der Universität Bern

( click hier )

 

Einige Monate NACH (!) Kauf erfolgte auf der Internetseite des Züchters W. unter der Entwicklung von "Ayla" aus dem A-Wurf vom 01.09.2012 sowohl als Zusatztext als auch in Form einer Foto-Kommentierung lediglich ein vager Hinweis auf das unschöne Äußere der Mutterhündin durch den Fellverlust. (click hier :

 

Wörtlich stand auf dieser Webseite noch unten wörtlich zitierter Satz, den der Züchter nachträglich wieder entfernt hat - anscheinend erschien ihm der hiesige Hinweis heikel ... Das unten folgende Zitat wurde zu Beweiszwecken gesichert und steht u.a. auch als screenshot zur Verfügung - zumal der Züchter W. in seinem Gästebuch durch Frau Lore L. - gleichfalls durch den Züchter im Nachhinein wieder entfernt - angeblichen "Rufmord" unterstellen wollte und die an der "Wurfmeldung" und der behaupteten Wurfabnahme verantwortlich mitwirkende Zuchtwartin Frau G. G. Fellverluste der Mutterhündin Elisa in (die gemeinsame Vorgehensweise) charakterisierenden unsachlichen Sprach-Formulierungen bestritt ...

 

.......... wörtliches ZITAT:

 

"Mama Elisa hat nach dem Wurf komplett die gesamte Unterwolle bis

auf die nackte Haut abgeworfen. Jetzt bildet sich neue Unterwolle und

sie muss nicht mehr frieren :-). Nun gehen auch die letzten langen

Deckhaare aus. Es wird noch eine ganze Weile dauern, bis wir unsere

hübsche Elisa wieder so sehen, wie wir sie alle kennen."

 

..........

 

Das reicht nicht !

Umso weniger, wenn der Hinweis durch den Züchter

sodann wieder entfernt wird.

 

Welche Maßnahmen haben VDH und Verein für deutsche Spitze jemals ergriffen, um medizinische URSACHEN zu ermitteln?

Halten sie es für tierschutzrelevant und zuchtirrelevant, wenn Hündinnen einer Rasse monatelang oder sogar auf Dauer zu Nackt-Hunden degradieren?

 

Das zwischenzeitlich durch den Züchter entfernte Z i t a t aus dem Gästebuch des betroffenen Züchters vom Elbauenland W.: (click hier - der Link schließt damit aktuell (Stand 08.03.2013) das Zitat vom 25./28.02.2013 nicht mehr ein) lautet wörtlich:

 

"irrwitzige Alopezie Lachnummer"

 

und beweist der Öffentlichkeit ein erstaunliches züchterisches Maß an mangelnder Sachkunde.

 

... Der Züchter vom „Elbauenland“ W. hat nachträglich auch mehrere  Gästebucheintragungen der Frau Lore L., der Züchterin der Schmuttertal“-Linie, aus dem Gästebuch seiner Webseite entfernt (Stand 08.03.2013).

Aus Gründen äußerster Vorsorge wird darauf hingewiesen, dass auch die aufschlussreichen Eintragungen z.B. betr. Kaffeeklatsch mit Zuchtwarten u.a. als Basis von Bescheinigungen, Leo+Elisa als „Mischehe mit Keeshondblut“ (23.02.2013 09:43), streitige Behauptungen zu HD nebst Wertung heutiger Zucht als „Zirkus“ (24.02.2013 18:59, 25.02.2013 00:47) und Alopezie und Totgeburten als „irrwitzige Lachnummer“ u.a.m. (26.02.2013 16:28, 28.02.2013 17:36)

zu Beweiszwecken gesichert wurden und zur Verfügung stehen ...

 

Ein "Wolfsspitz" ist im übrigen k e i n "Wolf".

 

HD, Alopecie und andere erbliche und erhebliche Krankheiten sind auch weder hundetypisch noch wolfstypisch. Solche Krankheiten und andere zu züchten, ist

t i e r s c h u t z w i d r i g .

 

Gem. § 2.1 der Zuchtordnung des VDH sind die Rassehunde-Zuchtvereine für die Überprüfung der Sachkunde und Fortbildung ihrer Züchter verantwortlich.

Man mag Mängel der betagten „Schmuttertalerin“ nachsehen, die ihren Gästebucheintragungen zufolge ihre eigenen züchterischen Aktivitäten vor 4 Jahren eingestellt und sich nach Spanien absentiert hat - nicht hingegen einem neu auf den Markt getretenen VDH-Erstzüchter W., der auch für Veröffentlichungen auf seiner Webseite und permanente nachträgliche Veränderungen mit Irreführungen verantwortlich ist.

 

Gem. § 4.1 der Zuchtordnung des Vereins für deutsche Spitze darf nur mit gesunden Spitzen gezüchtet werden. Voraussetzung ist ferner bei Erstzüchtern eine Bestätigung und regelmäßige Überprüfung, dass der Züchter über angemessene Sachkunde verfügt.

 

Der Verein für deutsche Spitze als Mitglied des VDH

sollte seine Verantwortung umsetzen.

 

 

 

Sein eigenes Vorstandsmitglied, die Hauptzuchtwartin und Tierärztin Frau Dr. Anja Seefeldt, hat im Internet jedermann zugänglich auf der Internetseite des Spitzliebhabervereins eine kurze Information zur „Alopecie X“ veröffentlicht (click hier ) und verwiesen auf die informative Internetseite der Tierklinik Birkenfeld (click hier ) und der Veterinärabteilung der Uni Bern. (click hier)

Ergänzend wird auch noch hingewiesen auf weitere noch ausführlichere Internet-Darlegungen auf folgenden Internetseiten: Fachwissen Tiermedizin Alopezie

( click hier und hier )

 

 

...........................................................................................................

 

 

F A R B A B W E I C H U N G E N

mögen aus der persönlichen Sicht eines Käufers irrelevant sein. Solange aber Farbabweichungen die Gefahr eines Zuchtausschlusses beinhalten, sind Zuchtbestimmungen entweder zu ändern oder Ausnahmen immer zu gestatten.

Auf jeden Fall ist der Käufer von einem seriösen Züchter vor in den Sand gesetzten Zucht-Investitionen zu schützen.

 

Der züchterisch einzuhaltende Standard der Farbe der Wolfsspitze ist lt. FCI verbindlich festgelegt.

 

FCI-Standard Nr. 97/05.03.1998/D

veröffentlicht durch den Verein für deutsche Spitze ( c l i c k h i e r )

 

Der Wolfsspitz/Keeshond ist g r a u gewolkt und n i c h t cremefarben oder beige, wörtlich: "Silbergrau mit schwarzen Haarspitzen",

o h n e schwarze Abzeichen unterhalb der Ellenbogen bzw. Knie.

 

Zitat: "J e d e Abweichung muss als Fehler angesehen werden."

Z u c h t- "a u s s c h l i e ß e n d e Fehler":

"Deutlich w e i ß e Flecken bei allen nicht weißen Spitzen"

 

 

..................................................................................................

 

 

Im konkreten Fall haben zwei für die Zucht verantwortliche Erwachsene die angebliche "Richtigkeit" ihrer Erklärungen verbal bestätigt und BEIDE durch ihre eigenhändige Unterschrift die Verantwortung für angeblich zutreffende Angaben bestätigt.

Man sollte eigentlich davon ausgehen dürfen, dass ein VDH-Züchter und insbesondere die 2. Vorsitzende des Vereins für deutsche Spitze, dessen Geschäftsführerin und vorliegend verantwortliche Zuchtwartin wissen, welche urkundlich beweisrelevanten Erklärungen zum Zuchtbuch sie abgeben und unterschreiben. Immerhin macht die 2. Vorsitzende des VDH-Vereins Eigenwerbung mit ihren langjährigen Erfahrungen aus Zeiten ohne VDH-Mitgliedschaft.

 

Es bedürfte keiner Zuchtkontrollen, Zuchtbescheinigungen und Urkunden, wenn schlichte mündliche Behauptungen ausreichen sollen - wohingegen gerade dies bis hin zur Beschaffung falscher Urkunden der (zu Recht aus Tierschutzgesichtspunkten angegriffenen) sogenannten "Welpenmafia" vorgehalten wird.

 

Wozu noch VDH-Zuchtvereinigungen?

Worin liegt die gepriesene Seriosität?

 

Bescheinigungen von TOTGEBURTEN begründen keine Zweifel?

 

§ 12 Ahndung von Verstößen

 

Verstöße gegen die Zuchtordnung und/oder die jeweiligen Durchführungsbestimmungen sind zu verfolgen und insbesondere durch

a. Verwarnung

b. Geldbuße bis zu 10.000.00 Euro

zu ahnden

 

Es entspricht keinesfalls tierschutzrechtlichen Grundforderungen, eine Rasse lobend anzupreisen als angeblicher "Urtyp" des Hundes, angeblich "dem Wolf sehr nahe"und angeblich lebenslang keinen Tierarzt benötigend wegen angeblich nicht existenter gesundheitlicher Probleme - in Wirklichkeit jedoch eine F ü l l e z.T. erblich bedingter erheblicher K r a n k h e i t e n  zuchtmäßig zu multiplizieren und solche Hunde dann auch noch Kaufinteressenten als "Auslesegruppe" und "Auslesezucht" zu offerieren und auf unzähligen (auch VDH-) Ausstellungen mit beeindruckenden Namen wie z.B. "CAC" auch noch hoch zu bewerten.

 

Welchen Sinn und Zweck sollen die "Zuchtordnung" des VDH und die weiteren "Ordnungen" betr. Durchführung, Zuchtwarte usw. usw. überhaupt objektiv haben, wenn Verantwortliche des VDH de facto die

Anwendung ihrer eigenen §§ nicht einmal in Erwägung ziehen?

 

 

 

 

 

.................................................................................................................

.................................................................................................................

 

 

 

 

( 2 . )

 

VERWURMUNG

Verweigerung Wurfabnahmeprotokoll

 

Im Rahmen seiner Internet-Kampagne gegen mafiöse Strukturen beim Welpenhandel prangert der VdH die V e r w u r m u n g von zum Kauf angebotener Welpen und damit zusammenhängende Gesundheits-Gefahren an. Fast inhaltsgleich lauten seine Aufforderungen:

 

Stichwort (click :) "Welpen - seriöse Züchter erkennen":

Der Welpe "muss geimpft, e n t w u r m t und ... gekennzeichnet sein. Lassen Sie sich Nachweise wie das Wurfabnahmeprotokoll vor dem Kauf vorlegen."

 

Stichwort ( click : ) "Welpenkauf" :

"Das Tier muss mindestens acht Wochen alt, geimpft und e n t w u r m t sein. Lassen Sie sich die entsprechenden Nachweise (z.B. Wurfabnahmeprotokolle) vor dem Kauf vorlegen."

 

Auch die Zeiträume für zwingend durchzuführende Entwurmungen präzisiert der VdH:

 

Stichwort ( click : ) "Tierärztliche Versorgung":

"Zur Abwehr innerer Parasiten (Haken- und Spulwürmer) werden bereits die Welpen vor der dritten Lebenswoche behandelt. Die zweite Behandlung erfolgt dann zwei bis drei Wochen später."

 

Da der VdH auf das überaus hohe Niveau der deutschen Hundezucht verweist, ist zu unterstellen, dass VdH-Züchter und Zuchtwarte über biologische Mindestkenntnisse verfügen.

Beispielhaft wird verwiesen auf zahlreiche Internet-Veröffentlichungen wie u.a. (click : ) "Tiermedizinportal" :

 

"Infektion über die Mutter: Mit Spulwürmern können sich bereits ungeborene Welpen infizieren. Die Übertragung erfolgt über das Muttertier. Hat das Muttertier Wurmeier verschluckt, entwickeln sich daraus in ihrem Körper Larven. Anschließend kommt es zu einer sogenannten Larvenwanderung: Die Wurmlarven durchwandern beispielsweise die Leber oder die Lunge des Hundes und schädigen diese Organe gegebenenfalls. Einige der Larven gelangen auch in die Muskulatur. Über das Blut erreichen die Parasiten schließlich die Gebärmutter und die Milchdrüsen. Ist die infizierte Hündin trächtig, stecken sich die ungeborenen Welpen mit den Würmern an. Nach der Geburt nehmen die Welpen weitere Larven mit der Muttermilch auf. Auch Hakenwürmer können über die Muttermilch übertragen werden."

 

(click zum Zitat: )

Zu möglichen Anzeichen eines Wurmbefalls gehören: Allgemeine Schwäche, Juckreiz durch am After hängen gebliebene Wurmeier (der Hund kratzt sich, indem er "Schlitten fährt", d.h. mit dem Gesäß über den Boden rutscht), blutiger Durchfall, Darmverschluss, Gewichtsabnahme, Erbrechen, Husten, Hautreizungen, "Wurmbauch" (aufgeblähter, schmerzempfindlicher Bauch bei Welpen) u.a.m."

 

(click zum Zitat : )

Ein Züchter, der seine Mutterhündin nicht entwurmt,

hat umso mehr auf ausreichende Entwurmung der Welpen zu achten.

 

Auch die (click : ) Zuchtordnung des Vereins für deutsche Spitze schreibt in 3.7 Wurfabnahme vor:

"Die Welpen sind v o r der Grundimmunisierung mehrfach,

jedoch mindestens dreimal zu entwurmen."

 

"Der Zuchtwart hat zu prüfen, ob den Zucht- und Eintragungsbestimmungen genügt worden ist."

 

"Anlässlich der Wurfabnahme getroffene Feststellungen sind auf den Formularen "Wurfmeldeschein" u n d "Zuchtwartprotokoll" zu dokumentieren und durch Unterschrit von Zuchtwart und Züchter  zu bestätigen."

"Zur Wurfeintragung sind beim Zuchtbuchamt einzureichen:

1. Wurfmeldeschein

2. Zuchtwartprotokoll"

 

Im konkreten Fall machte der Züchter trotz substantiierter Begründung mehrfacher schriftlicher Aufforderungen keine Angaben und legte keinerlei Nachweis von Entwurmungen vor.

Trotz Anforderung der Vorlage des Wurfabnahmeprotokolls wurde auch dieses n i c h t vorgelegt - weder durch den Züchter W. noch durch die gleichfalls dieserhalb angeschriebene verantwortliche Zuchtwartin Frau Gabriele Gamalski.

 

Stattdessen übersandte der Züchter erstmals Mitte Dezember 2012 (ca 2 Monate nach Kauf) den als Pdf-Datei beigefügten "Wurfmeldeschein":

 

 

Wurfmeldeschein 25.10.2012
ausgefüllt und unterzeichnet durch die Zuchtwartin Frau Gabriele Gamalski 25.10.2012
Wurfmeldeschein Elbauenland vom 25.10.20
Adobe Acrobat Dokument [494.5 KB]
Download

 

E n t w u r m u n g e n

sind auf dem zur Information der breiten Öffentlichkeit hiermit ins Internet gestellten "Wurfmeldeschein" der Zuchtwartin

Frau Gabriele Gamalski vom 25.10.2012

n i c h t a u s g e w i e s e n

 

Der vorstehend veröffentlichte Wurfmeldeschein vom 25.10.2012 ist lt. Behauptung der Zuchtwartin Frau Gabriele Gamalski per Mail vom 20.12.2012 durch sie persönlich ausgefüllt worden.

Sie behauptet zwar pauschal und unbewiesen die zusätzliche Existenz eines von ihr angeblich auch am 25.10.2012 gefertigten und unterzeichneten zusätzlichen "Wurfabnahmeprotokolls". Das durch sie behauptete Wurfabnahmeprotokoll wurde n i c h t vorgelegt - weder durch den Züchter W. noch durch den Zuchtwart Gamalski noch durch den Verein für deutsche Spitze.

 

Eine Offenlegung von Entwurmungen erfolgte n i c h t ,

obgleich dies Grund der Anfragen war.

 

Das in der Wurfmeldebescheinigung angegebene G e w i c h t der Welpen am Tag der behaupteten Wurfabnahme begründet weitere Zweifel an der Seriosität der Vornahme vorgesehener bzw. vorgeschriebener Entwurmungen.

 

Das durch den "1. Präsident des Vereins für Deutsche Spitze" gepriesene Buch "Der Wolfsspitz/Keeshond"von Frau Britta Schweikl in der Auflage von Dezember 2012 beschreibt auf S. 379 das aus ihren Erfahrungen resultierende Durchschnittsgewicht von Wolfsspitzwelpen im Alter von 8 Wochen mit 4780 Gramm, wobei die kleinsten immerhon noch 3,4 und 3,5 kg wogen.

 

Aus der Anlage (Wurfmeldebescheinigung vom 25.10.2012) ist ersichtlich, dass demgegenüber die konkreten Welpen mit 2.650, 2.950, 3.000 Gramm pp auffallen.

 

Umso mehr Veranlassung bestand und besteht zur Überprüfung möglicher Nicht-Durchführung zuchtrechtlich vorgeschriebener und tierschutzrechtlich relevanter Entwurmungen zur Vermeidung erheblicher Organschädigungen.

 

Ob das vom VdH empfohlene Wurfabnahmeprotokoll im konkreten Fall überhaupt existiert, ist bis heute ungeklärt und angesichts der Vorgehensweisen der für die Zucht Verantwortlichen zweifelhaft.

 

Der Internet-Aufruf des VdH zur "Erkennung s e r i ö s e r Züchter"

geht ins L e e r e ,

wenn sein eigenes Mitglied, der Verein für deutsche Spitze mit

Frau Gabriele Gamalski als 2. Vorsitzendem in Ausübung ihrer Funktion als verantwortlichem Zuchtwart und der verantwortliche Züchter auch

jedwede Information und

Nachweis der Entwurmungen verweigern

wie Vorlage des Wurfabnahmeprotokolls

 

 

 

 

................................................................................................................

................................................................................................................

 

 

 ( 1 . )

 

Verheimlichung Hüftgelenksdysplasie HD

auch beim Verein für deutsche Spitze :

Elisa von der Lärchenhöhe HD C

Leo vom Schmuttertal Mutter Gypsi HD C

 

Kennzeichen der HD sind Inkongruenz zwischen der Gelenkpfanne der Hüfte (Acetabulum) und dem Kopf des Oberschenkels (Femurkopf) sowie eine Lockerung der Bänder im Hüftgelenk. Die Folgen sind degenerative Um- und Abbauprozesse im Hüftgelenk. Nach Untersuchungsergebnissen kommt den genetischen Faktoren die größte Bedeutung an der Ausprägung der HD zu.

 

In den Genwirkungen soll es lt. Untersuchungen keine Unterschiede zwischen den einzelnen HD-Graden geben.

(click: wiss. Projekte und Berichte der Gesellschaft zur Förderung kynologischer Forschung e.V. GKF Bonn)

2. Stellvertretender Vorsitzender der GKF ist Prof. Dr. Peter Friedrich  (click: GKF), zugleich Präsident des VdH (click: VdH).

 

 

Es ist nicht Aufgabe dieser Webseite, die wissenschaftliche Diskussion um HD zu referieren und Zucht- und Kontrollprogramme für einzelne Rassen vorzugeben.

 

Es ist aber

A u f g a b e des V d H,

die Information von Kaufinteressenten durch seine Mitglieds-Vereine

und Züchter sicherzustellen, um Käufer vor immensen Belastungen und finanziellen und emotionalen Schäden zu bewahren.

 

Diese ihm obliegende Aufgabe

scheint der VdH nicht erfüllen zu wollen.

 

Unter dem Stichwort "Wühltischwelpen" oder auch "B i l l i g welpen" propagiert der VdH (Verband für das d e u t s c h e Hundewesen) zusammen mit anderen Vereinigungen das Ziel der Information der breiten Öffentlichkeit und der Politik über Kriterien zur Erkennung seriöser  "a n e r k a n n t e r Züchter" eines

"R a s s e hundes".  

 

An vorderster Stelle steht der Preis auf der (click:) Checkliste des VdH.  (Wörtliches Zitat:) "Für einen Rassehund von anerkannten Züchtern zahlt man

ab 600 Euro und mehr. Alles, was deutlich darunter liegt, ist nicht marktüblich und (click:) d a h e r unseriös."

 

Wörtlich gebeten wird (click:) "Informationen an Hundefreunde weitergeben." und "die Nachfrage nach Hundewelpen zu stoppen."

Aufklärung ist die einzige Chance.

 

Dem W u n s c h nach " Ö f f e n t l i c h m a c h e n "

wird hiermit nachgekommen.

 

Der VdH fasst seine Ziele und Leistung wie folgt (click: VdH Geschäftsbericht 2012)

 

"In der Zucht von Rassehunden liegt die Kernkompetenz des VdH und seiner Mitgliedsvereine. Im VdH gilt e i n e der s t r e n g s t e n Zuchtordnungen der Welt mit h o h e n Qualitäts s t a n d a r d s."

 

"Die Ahnennachweise der VdH-Mitgliedsvereine sind mit dem VdH-Gütesiegel ausgezeichnet. Es gewährleistet, dass strenge Wurf- und Zuchtkontrollen durchgeführt werden. Aufwendige Zuchtprogramme zur Vermeidung  g e n e t i s c h e r Defekte und die enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung verfolgen dabei das eine Ziel:  Die Zucht von g e s u n d e n und sozialverträglichen Rassehunden."

 

Die VdH-Zucht-Ordnung nebst Durchführungsbestimmungen (click: Text im Internet) ist lt. Text eine "Rahmenordnung".

Sie legt die  M i n d e s t a n f o r d e r u n g e n für die Zucht von Hunden unter Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie der Bestimmungen der FCI in der jeweils gültigen Fassung fest, die von den Rassehunde-Zuchtvereinen des VdH eingehalten und rassespezifisch ergänzt werden m ü s s e n.

 

§ 4 S. 1 Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben (...),

Vitalität (Gesundheit/Alter) zu fördern, erbliche Defekte durch geeignete Zuchtprogramme zu bekämpfen.

 

III. dieser ZuchtO; Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD)

 

1. Rassehunde-Zuchtvereine, in deren Zuchtbestand Hüftgelenksdysplasie (HD) vorkommt, die zuchthygienische Maßnahmen erfordert, sind zur Erstellung von verbindlichen Untersuchungs- und Bekämpfungsprogrammen verpflichtet.

2. Der Begriff "Hüftgelenksdysplasie" (HD) umfasst die erbliche Erkrankung des Hüftgelenks.

3. Die Auswertung erfolgt nach unterschiedlicher Graduierung in HD-Frei (A), HD-Verdacht (B), HD-Leicht (C), HD-Mittel (D) und HD-Schwer (E).

4. Die Rassehunde-Zuchtvereine entscheiden, ob bei der Auswertung die Hüfte im Ganzen oder nach den Seiten "links"-"rechts" unterschieden erfolgt. (Stand: 15.04.2012 - gültig ab 06.08.2012).

 

Dies verdeutlicht die Bedeutung dieser schwerwiegenden Erkrankung mit genetischer Prädisposition und weltweiten Eindämmungsversuchen hinsichtlich aller Rassen.

 

Hüftgelenksdysplasie (HD) ist eine e r b l i c h bedingte Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die zu schwerer Arthrose und damit zu chronischen Schmerzen führen kann.

(click: Veröffentlichungen Prof. Dr. Mark Flückiger, Dysplasiekommission Zürich, Universität Zürich) und auch Veröffentlichung der TiHo Hannover Prof. Dr. Distl

 

Gerade die Hervorhebung als "eine der strengsten Zuchtordnungen der Welt mit hohen Qualitätsstandards" und des VdH-Gütesiegels, ferner die zahllosen möglichen Preisauszeichnungen auf unzähligen Hunde-Ausstellungen nebst Vergabe nationaler und internationaler "Champion"-Titel durch den VdH und Wertungen der Hunde als "v o r z ü g l i c h" und Zucht-"Auslesegruppe" u.a.m. gebieten als M I N I M U M eine I n f o r m a t i o n durch Verkäufer bzw. Züchter, wie dies von nicht dem VdH verbundenen und als "Mafia" angegriffenen Verkäufern von "Wühltischwelpen" zwingend verlangt wird.

 

Nur wenn ein Interessent von Krankheiten informiert wird,

kann er entscheiden, ob er das Risiko z.B. schwerer HD-Arthrose-Schäden in Kauf nehmen will oder nicht.

 

 

 

 

KONKRETER FALL 2012 zur Information

Verheimlichung der HD

Elisa von der Lärchenhöhe 07.11.2009

 

Mutterhündin von September 2012 geborenen Wolfspitzwelpen.

Beim Züchter der Welpen befindlich.

Durch den Verein deutscher Spitze vielfach herausgestellte und auf Ausstellungen hoch dotierte Zucht der verantwortlichen Rassebeauftragten eben dieses Vereins im Teilbereich der Wolfspitze, Frau R. Schultheiß.

 

Leo vom Schmuttertal 08.06.2007

 

Vater dieser Welpen. Beim Züchter der Welpen befindlich.

Zucht der vielfach auf Ausstellungen hoch dotierten und allseits herausgestellten Zucht von Frau L.L. vom "Schmuttertal".

Der Züchter W. der Welpen unter Paarung von Elisa von der Lärchenhöhe mit Leo vom Schmuttertal setzte folgende "Ahnentafeln" der beiden Hunde auf seine Webseite. Beide befanden sich noch am 25.01.2013 unverändert auf seiner Webseite.

 

Zur Vergrößerung der Ausschnitte bitte auf die Bilder klicken:

 

Bilder wegen der Rekonstruktion am Seitenanfang

 

  

Die HündinElisa von der Lärchenhöhe wurde auch durch den Vorsitzenden der Spitzgruppe Württemberg auf ausdrückliche Nachfrage vor Kauf als "vorzüglich" gepriesen.

 

Der Rüde Leo vom Schmuttertal wird durch den Züchter beschrieben mit:

Wurftag 08.06.2007; Leo ist: HD-frei, ED-frei, PHPT negativ Cornell University - R.E. Goldstein, Auslesezucht, Auslesegruppe, DNA hinterlegt GenoCanin Uuiversitäts Kassel, Spermiogramm erstellt

 

Von HD bei Elisa von der Lärchenhöhe und bei der Mutter des Rüden Leo vom Schmuttertal, Gypsi vom Schmuttertal, wurde durch niemanden informiert, weder auf der Webseite des Züchters W. noch in vor Kauf gewechselten Mails noch im schriftlichen Kaufvertrag noch sonstwie.

 

Die allseits überaus positive Bewertung der Welpenzucht bewirkte kausal den Kauf der 8 Wochen alten Welpen Ende Oktober 2012.

 

Trotz mehrfacher Anforderung wurde der "Ahnennachweis" vom 03.11.2012 (= nach dem Kauf der Welpen) d.h. die offiziellen Urkunden des Vereins deutscher Spitze mit dem Siegel des VdH erst im Januar 2013 ausgehändigt.

 

 

      Bilder wegen der Rekonstruktion am Seitenanfang

 

      Zur Vergrößerung des Ausschnittes bitte auf das Bild klicken:

 

 

Die noch junge Mutterhündin Elisa von der Lärchenhöhe hat dieser offiziellen Urkunde zufolge bereits in jungen Jahren (nicht erst als alte Hündin) eine röntgenologisch nachgewiesene und nicht nur auf eine einzige Hüftseite beschränkte HD C.

 

Der Vater-Deckrüde Leo vom Schmuttertal hat zwar in seinen jungen Jahren angeblich noch keine röntgenologisch nachgewiesene HD. Jedoch ist ausweislich des Ahnennachweises seine eigene Mutter Gypsi vom Schmuttertal als HD C belastet ausgewiesen.

Auch deren Mutter Otti begegnet gemäß HD B jedenfalls dem Verdacht auf HD.

 

Elisa von der Lärchenhöhe HD C

Leo vom Schmuttertal Mutter Gypsi HD C

 

Da im Juni 2012 auf der CACIB in Neumünster der Richter Leo vom Schmuttertal wie folgt kritisierte: (click:) "in der Bewegung sollte mehr Schub kommen", sollte sich eine aktuelle Röntgenbeurteilung möglicher  HD-Ursache anbieten.

 

Der Vater von Leo vom Schmuttertal ist Asterix vom Erzengel, die Mutter Gypsi vom Schmuttertal. In  b e i d e n Linien wurde HD C diagnostiziert.

Aus der identischen Verbindung Asterix vom Erzengel x Gypsi vom Schmuttertal sind zahlreiche Vollgeschwister hervorgegangen.

Ausweislich des Offiziellen Organs des Vereins für deutsche Spitze von Dezember 2012, Heft 218, dort S. 39, ist bei der Wolfspitzhündin

 

Natalie vom Schmuttertal

 

(ZB-Nr. 80793), aus der Verpaarung der identischen Hunde, mithin eine der VOLLGESCHWISTER von Leo vom Schmuttertal, aktuell durch ein

 

Obergutachten: HD D2

= zuchtuntauglich nachgewiesen worden.

 

Dies demonstriert den bedeutenden Erbfaktor von HD und das bedeutende Risiko für Nachkommen dieser Linie.

 

Das Risiko erscheint umso mehr gesteigert durch die konkrete Verpaarung von Leo vom Schmuttertal aus eben dieser Linie mit Elisa von der Lärchenhöhe mit weiterer HD.

 

Reaktionen auf Reklamation

 

Diese urkundlich offiziell belegten und mit dem Siegel des VdH verbundenen Tatsachen sind dem Verein deutscher Spitze in Person seines Vorsitzenden, Herrn Peter Machetanz, und damit allen seinen Verantwortlichen bekannt, ebenso dem verantwortlichen Zuchtwart Frau Gabriele Gamalskials 2. Vorsitzender dieses Vereins und für die Welpenvermittlung verantwortlich und nicht zuletzt auch dem Welpenzüchter selbst.

 

Die durch Urkundsbeweis belegten HD-Risiken, die vor der Wurfpaarung allen Verantwortlichen des Vereins deutscher Spitze bekannt waren, wurden anscheinend wider besseres Wissen, möglicherweise vorsätzlich oder arglistig, vielleicht auch in Täuschungsabsicht durch die verantwortliche Zuchtwartin und 2. Vereinsvorsitzende Frau Gabriele Gamalski als angeblich

"unzutreffend"  Zeugen gegenüber in Abrede gestellt und dies als ihre offizielle "Stellungnahme" via Mail vom 24.01.2013 mitgeteilt.

 

Soll das Seriosität sein?

 

S o l l  d a s ernsthaft  "Seriosität"  des "anerkannten" VdH-Mitglieds Verein deutscher Spitze und dessen verantwortlicher Personen

sowie des Züchters charakterisieren?

 

Oder soll dem Rat von TASSO gefolgt werden und das Verhalten zur Strafanzeige gebracht werden?

 

Zitat:

"Sie fühlen sich von einem Welpenhändler b e t r o g e n ?

Gerne gibt Ihnen unsere Rechtsanwältin Tipps,

wie Ihre Anzeige Aussicht auf Erfolg hat."

(click h i e r )

 

Soll Verheimlichung, Vertuschung und Bestreiten urkundlich belegter und VOR Kauf dem Kaufinteressenten gegenüber offenzulegender gesundheitlicher Mängel und Risiken unter dem Siegel des VdH den angegriffenen Welpenhändlern der "Hundemafia" etwa auch noch

 

als "Vorbild" dienen und zur Nachahmung empfohlen werden?

 

 

Zur Ergänzung wird verwiesen auf die Unterseite

 

WOLFSSPITZE/KEESHOND     click

 

WOLFSSPITZE/AUSLESE   klick hier